Frage an Katja Keul von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Keul,
passt es, Ihrer Ansicht nach, noch in eine globalisierte Zeit, dass Beamte mit besten Pensionen versorgt sind?
Das Pensionäre nicht für die Pflege von Angehörigen aufkommen müssen, sondern der Steuerzahler?
Das Pensionäre massiv gegen Rentner bevorteilt sind?
Mit ist klar, dass es ein Urteil des BVG gibt, aber weshalb wird nicht einfach das Gesetz gerechter geändert?
Wie hoch ist der Anteil von späteren Pensionsempfängern unter den Bundestagsabgeordneten?
Hat der Staat nicht ebenso eine Sorgfaltspflicht für die Menschen, die keine Beamten sind?
Warum gilt bei Rentnern/Pensionären nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Wir hoch belaufen sich die jährlichen Ausgaben für Pensionslasten heute?
Was ist prognostiziert für die Pensionslasten für z.b. 2030, wenn Rente erst mit 67 und sehr mager möglich ist?
Halten Sie persönlich den Unterschied zwischen Pensionen und Renten, in der heutigen Zeit noch für sozial gerecht?
Wird dieses Thema in der kommenden Wahlperiode von den Grünen angefasst ?
Mit freundlichem Gruß
H. R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse an Bündnisgrüner Politik.
Die von Ihnen angesprochene Bevorteilung ist schwerlich pauschal festzumachen, auch weil eine mathematische Vergleichbarkeit von Rente und Pension nicht funktioniert. Denn es liegen verschiedene Systeme mit unterschiedlichen Verpflichtungen vor. Zudem gibt es Unterschiede in der Handhabe und den Kosten für Beihilfe und Private Krankenversicherung, die sich rechnerisch schwer pauschalieren lassen. Beamtenrechtliche Besonderheiten - Rechte und Pflichten - resultieren aus dem Grundgesetz, Art. 33 GG.
Momentan gibt für BundesbeamtInnen aktuell nur die Möglichkeit von Familienpflegezeit. Daher kommt „der Steuerzahler für die Pflege von Angehörigen von Pensionären“ nicht auf. Wir erheben als Oppositionsfraktion zudem keine Statistiken darüber, wie hoch der Anteil von späteren Pensionsempfängern unter den Bundestagsabgeordneten ist. Gleiches gilt für die „jährlichen Ausgaben für Pensionslasten“ – zumal diese (auch jeweils) Ländersache sind.
Wir setzen wir uns sehr für eine sichere, verlässliche, nachhaltige und generationengerechte Rente ein. Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Altersvorsorge. Durch die Rentenreformen der vergangenen Jahre ist das Rentenniveau gesunken. Eine Stabilisierung ist aus unserer Sicht dringend notwendig. Das heutige – gegenüber dem Jahr 1998 bereits erheblich abgesenkte – Rentenniveau sollte nicht weiter fallen. Dabei müssen Rentenniveau und Beitragssatz in einem angemessenen Verhältnis stehen, damit auch die junge Generation weiter in die gesetzliche Rente vertrauen kann. Wer viele Jahre eingezahlt hat, soll jedenfalls von seiner Rente auch leben können. Mit der Garantierente wollen wir für alle Menschen, die den größten Teil ihres Lebens rentenversichert waren, gearbeitet, Kinder erzogen oder andere Menschen gepflegt haben, ein Mindestniveau in der Rentenversicherung einführen. Die Garantierente ist steuerfinanziert und die Höhe wird oberhalb der Grundsicherung liegen. Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt und betriebliche und private Altersvorsorge wird nicht angerechnet. Um die gesetzliche Rente finanziell und solidarisch breiter auf zustellen, wollen wir versicherungsfremde Leistungen aus Steuern bezahlen und die Beschäftigungsbedingungen gerade für Frauen so verbessern, dass sie öfter und gleichberechtigt erwerbstätig sind.
Wir fordern mehr soziale Gerechtigkeit und wollen daher perspektivisch, dass die Pflichtmitgliedschaft in den Sozialversicherungen Schritt für Schritt auf alle Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet wird und auch hohe Einkommen sowie Vermögenseinkommen stärker die Finanzierung der Sozialversicherungen unterstützen.
Grundsätzlich wollen wir auch Beamtinnen und Beamte in die Sozialversicherungen einbeziehen. Wir wollen den ersten Schritt zur BürgerInnenversicherung gehen und hierfür die nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen, MinijobberInnen und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Auch Langzeitarbeitslose sollen wieder versichert werden. Für die Selbständigen und insbesondere die ExistenzgründerInnen wird es Übergangsregelungen geben. Im Hinblick auf die Einbeziehung von BeamtInnen in die gesetzliche Rentenversicherung wollen wir mit den Ländern zusammenarbeiten. Bereits erworbene Anwartschaften auf Versorgung und bestehende Beamtenverhältnisse sollen dabei aus Gründen des Vertrauensschutzes unberührt bleiben.
Wir hoffen Ihnen hiermit eine Vorstellung über unser Konzept zu mehr sozialen Sicherheit und Gleichbehandlung gegeben zu haben. Mehr finden Sie zudem in unserem Wahlprogramm.
Mit besten Grüßen
Katja Keul