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Katja Keul
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Katja Keul von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Keul,

ich bedanke mich für Ihre Antwort (1) und Ihr Interesse an unserer Petition, die unter dem Az Pet. 4-18-07-3100-011282 bearbeitet wurde.
Im Rahmen der Sachbearbeitung in dem Petitionsausschuß war von einer Stellungmahme der Regierung die Rede. Deren Inhalt habe der Ausschuß folgen können.
Unserer Bitte, vom Petitionsausschuß eine Kopie der Stellungnahme der Regierung zu erhalten, konnte aus Rechtsgründen nicht entsprochen werden (2).
Zu meinem Erstaunen erfuhr ich nun (mit Schreiben vom 23.09.2016) aus dem Bundesministerium der Justiz und für Vebraucherschutz, Az. II A 4 zu AR-ZB 19/2015),
"dass im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz keine Stellungnahme zu dieser Petition vorliegt."(sic!)

Daher meine Fragen:
1. Wären auch Sie bzw. der Rechtsausschuß befugt, dieser merkwürdigen Angelegenheit einmal nachzugehen?
2. Würden Sie bei Ihren Gesprächpartnern unter den Psychologen schon einmal ansprechen wollen, welche Argumente aus humanwissenschaftlicher (und Verbraucherschutz-) Sicht noch gegen eine Videodokumentation (des Probanden- wie des Gutachter- Verhaltens) sprechen (3) und würden Sie solche evtl. genannten Gegenargumente hier vorstellen?
3. Stehen Sie von B90/GRÜNE auch mit Lehrstuhl- Inhabern des Faches Psychologie im Gedankenaustausch zu solchen Angelegenheiten?
4. Von welchen konkreten Fortbildunsgsinhalten (für Richter) erwarten Sie sich eine Verbesserung der Qualität von Psycho- Gutachten im Einzelfall? Und wer prüft den Lernerfolg?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_keul-778-78246--f459494.html#q459494
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_steinke-778-78503--f447409.html#q447409
3) vgl. Kommentar zu meiner Transparenzinitiative (Bayreuth) 2005: http://www.lets-goerg.de/dokumente/HausnerKommentar_Videographie_Forensik.pdf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre Rückfragen. Nach unseren Informationen wurde Ihre Petition mit anderen Petitionen zu einer sog. Leitakte zusammengefasst. Diese Petitionen wurden schon zeitlich vor Ihrer Petition eingereicht, verfolgen aber das gleiche Anliegen wie Ihre Petition. Darum war zu diesen Petitionen bereits eine Stellungnahme der Bundesregierung eingeholt worden. Deshalb existiert zu Ihrer Petition offensichtlich auch keine erneut eingeholte Stellungnahme der Regierung zum gleichen Anliegen. Das ist ein übliches Verfahren im Petitionsausschuss. Die Stellungnahmen der Bundesregierung zu Petitionen werden in der Regel nicht an den Petenten verschickt, denn sie werden als Arbeitsdokumente eingestuft, welche nur dem Parlament dienen sollen. Normalerweise erhalten die Petenten aber bei Abschluss des Petitionsverfahrens vom Petitionsausschuss eine ausführliche Beschlussbegründung.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul

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