Frage an Katja Keul von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Keul,
Sie schrieben hier, Ihre Fraktion habe nur einen Sachverständigen einladen dürfen (1). Für mich stellt sich da die Frage umso deutlicher, weshalb der von Ihnen Geladene ein Jurist wie Sie sein musste anstatt eben z.B. Lehrstuhlinhaber der Psychologie oder der Psychiatrie. Können Sie das bitte transparent machen?
Was hätte beispielsweise gegen die Ladung eines Vertreters der -in einem Verein organisierten (2)- Lehrstuhlinhaber gesprochen?
Ihr Genosse Dr. iur. von Notz hatte am 24. März bzw. 1. April zur von uns angedachten Einführung einer Videografie- Duldungspflicht geschrieben, dies werde man in Ihrer Fraktion diskutieren. Zu untersuchen sei insbesondere, inwiefern diese mit der Vertraulichkeit einer Begutachtung zu vereinbaren wäre (3).
Sind Sie diesbezüglich vielleicht an einem Gedankenaustausch mit uns (und / oder z.B. mit den oben erwähnten Lehrstuhlinhabern) interessiert?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_keul-778-78246--f459059.html#q459059
2) http://www.uni-lipps.de/Mitglieder/mitglieder.html
3) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_konstantin_von_notz-778-78548--f452826.html#q452826
Sehr geehrter Herr Meißner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe im Vorfeld der öffentlichen Anhörung ausführlich mit den Psychologinnen und Psychologen und ihren Verbänden gesprochen. In der Anhörung zum Sachverständigenrecht im Rechtsausschuss ging es vorrangig um die rechtlichen Fragen hinsichtlich der Umsetzung von Verbesserungen bei der Qualität von Gerichtsgutachten, weswegen der Gesetzentwurf dem Rechtsausschuss des Bundestages als federführendem Ausschuss zugewiesen war. Hier war es uns wichtig, eine Lösung zu finden, mit der die Richterinnen und Richter, die dieses Gesetz in Zukunft anwenden müssen, sinnvoll arbeiten können. Die Auswahl der Gutachter selbst bleibt weiterhin den jeweilig mit dem Fall betrauten Richterinnen und Richtern überlassen. Daher haben wir Grüne uns vor allem für dahingehende Fortbildungen für die Richterschaft stark gemacht.
Was die Videografie- Duldungspflicht betrifft, sind wir selbstverständlich an Ihre Meinung interessiert. Schicken Sie uns bitte Ihre Position dazu, damit wir sie in unserer fraktionsinternen Diskussion einbeziehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul