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Katja Keul
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Frage von Wolfgang L. •

Frage an Katja Keul von Wolfgang L. bezüglich Recht

Wie stehen Sie zur Abschaffung der von den Kommunen erlassenen Straßenausbaubeitragssatzungen?Diese verstoßen gegen § 3 der Verfassung,außerdem sind Straßen öffentliche Güter und somit muss nach dem Finanzrecht deren Erneuerung(nicht die Erschließung ! ) aus Steuern bezahlt werden und nicht durch Abgaben nach dem Verwaltungsrecht.
Der sogenannte Vorteilsbegriff der Anlieger in den Urteilen der Verwaltungsgerichte ist ein Witz und wird einer Überprüfung des Verfassungsgerichts nicht statthalten.Leider haben die Grünen in dieser Frage z.B. in Berlin gegen die CDU und SPD gestimmt!?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lüecke,

vielen Dank für Ihre Frage zu Straßenausbausatzungen.
Die von Ihnen vorgetragene Argumentation, nach der Straßenausbausatzungen mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar sind, halte ich für nicht belastbar.
In fast allen Bundesländern sind Straßenausbausatzungen Gang und Gäbe. Wenn CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus meinen, sie müssten in ihrem Bundesland eine Ausnahme darstellen, dann hoffe ich, dass dies in Kenntnis der Haushaltslage Berlins geschehen ist.
Selbstverständlich werde ich als Bundestagsabgeordnete die Unabhängigkeit der Justiz respektieren und mich in dieser Richtung weder an Ratschlägen noch Prognosen über Urteile beteiligen.
Ich wünsche mir allerdings eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung , die die Spielräume der Kommunen bei der Bemessung von Straßenausbaubeiträgen erweitert. Derzeit stehen viele Kommunen vor der Wahl, entweder gar keine Straßenausbaubeiträge zu erheben oder die Anlieger je nach überwiegender Straßennutzung gleich mit bis zu zwei Dritteln der Kosten zu belasten.
Permanente Erhöhungen von Kindergartengebühren und der Grundsteuern sind kein geeigneter Lösungsansatz für eine vielfach vorhandene Situation, in der Bürgerinnen und Bürger ein und derselben Kommune an hervorragend ausgebauten Straßen wohnen während andere jahrzehntelang auf eine grundlegende Sanierung ihrer maroden Straße warten müssen, obwohl sie in gleicher Weise die Abschreibungen der Straßen mitzutragen haben.
Die Erfahrung zeigt außerdem, dass die Beteiligung an den Straßenausbaukosten eine gewisse Eigenverantwortung der Anlieger erheblich fördert, die insgesamt zu wesentlich geringeren Kosten im Straßenausbau führt.

Mit Freundlichen Grüßen,
Katja Keul

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