Frage an Katja Husen von Gerhard R. bezüglich Recht
Liebe Frau Husen,
wenn Abgeordnete zu der Auffassung gekommen sind, dass durch die Staatskirchenverträge ein Schaden entsteht, ist es bekanntlich ihre Pflicht, sich für die Schadensvermeidung einzusetzen.
Gemäß Artikel 65 der Landesverfassung kann ein Fünftel der Bürgerschaft das Landesverfassungsgericht anrufen. Nach Artikel 71 Abs. 2 kann ferner beantragt werden, dass der Rechnungshof die Staatskirchenverträge prüft.
Auch Abgeordnete aus der SPD-Fraktion lehnen die Staatskirchenverträge ab.
Werden Sie sich für die Nutzung der erwähnten rechtlichen Möglichkeiten einsetzen?
Herzliche Grüße
Gerhard Reth
Lieber Herr Reth,
die Frage, ob eine Gruppe von ParlamentarierInnen das Landesverfassungsgericht anruft, ist noch offen.
Ich räume dem allerdings sehr wenig Chancen ein, da Staatsverträge der Verfassung nicht grundsätzlich entgegenstehen und die Folgen dieser speziellen Staatsverträge sich sicher erst mit der Zeit und nicht im Moment der Verabschiedung zeigen werden.
Zusätzlich wäre "Schaden" zu definieren, da ja nicht alle Kosten, die der FHH für Kooperationen mit PartnerInnen entstehen, automatisch als (politischer) Schaden gewertet werden können. Beziehungsweise kann das, was der einen Parlamentarierin als Schaden erscheint, von einem anderen Abgeordneten gewollt sein.
Herzliche Grüße,
Katja Husen