Frage an Katja Husen von Uwe T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Husen,
in Ihren Standpunkten meine ich eine kleine Wiedersprüchlichkeit zu sehen. Einerseits sind Sie gegen den allgemeinen Lauschangriff durch staatliche Behörden ohne ein vorliegen konkreter Verdachtsmomente, andererseits sind für den Ankauf gestohlener Steuerdaten. Nun ist zwar Steuerhinterziehung eine Straftat, aber meinen Sie im ernst das diese Straftat den Staat berechtigt, eine andere Straftat finanziell zu begünstigen? Glauben Sie nicht, das durch so ein staatliches verhalten, der ebenfalls im "Lauschangriff" inbegriffene Datendiebstahl gefördert wird? Letztlich werden hier doch kriminelle mit Steuergeldern, die zum Ankauf solcher Steuer CD´s verwendet werden, auch noch belohnt!
Viele Grüße und dennoch viel Erfolg am 22.
Sehr geehrter Herr Terzenbach,
ich stimme Ihnen zu in der Aussage, dass ich für das Bankgeheimnis deutscher BürgerInnen bei ausländischen Banken und den allgemeinen internetbasierten Datenfluss unterschiedliche Standards anlege. Denn, ja, ich glaube im Ernst, dass der Staat eine im Ausland begangene Straftat an einer im Ausland ansässigen, Straftaten begünstigenden Institution finanziell "belohnen" sollte, wenn dadurch im Inland sowohl Steuergerechtigkeit hergestellt als auch eine substanzielle Geldsumme der Gesellschaft für wichtige Aufgaben zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bank wird dadurch ja nicht ihrer Möglichkeiten beraubt nach den bspw. Schweizer Gesetzen den Dieb zu belangen. Und sollte es irgendwann substanzielle Abkommen geben, die diese Art der Geschäftsmodelle ausländischer Geldhäuser wirkungsvoll unterbinden, löst sich das Problem ja von alleine.
Beste Grüße und danke für Ihre guten Wünsche!
Ihre Katja Husen