Frage an Katja Husen von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Husen,
nach den Bundestagswahlen wollten Sie mir die am 28.6.05 gestellte Frage beantworten:
Sind Verträge, in denen sich die Stadt praktisch für die Ewigkeit zu Geldleistungen verpflichtet, die unbefristete Laufzeiten enthalten und nicht einseitig von der Stadt gekündigt oder geändert werden können, mit dem Haushaltsrecht vereinbar?
Zusatzfrage: Sind vertragliche Zahlungsverpflichtungen in jährlicher Millionenhöhe ohne zeitliche Begrenzung und insbesondere OHNE VORHERIGE PPRÜFUNG DER FINANZIERUNG mit dem Haushaltsrecht vereinbar?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
wie aus der Beantwortung des Senates verschiedener Kleiner Anfragen hervorgeht, geht der Senat nicht davon aus, dass der Kirchenstaatsvertrag unkündbar sei oder finanzielle Konsequenzen beinhalte. Siehe dazu Drucksachen 18/3763 und 18/3647.
Inwieweit die Kirchenstaatsverträge direkte Kosten zur Folge haben wird in den Expertenanhörungen zu klären sein. Die Kosten für die Übernahme der Betriebskosten für kirchliche Kindergärten ist jedenfalls nicht Bestandteil der Kirchenstaatsverträge, sondern wird in einer gesonderten Drucksache beschlossen werden.
Während der Beratungen der Drucksachen wird sicherlich auch der Rechnungshof Gelegenheit zur Stellungsnahme haben. Eine Anrufung des Rechnungshofes durch ein Fünftel der Abgeordneten macht deshalb unter Umständen keinen Sinn.
Insgesamt bleibt mir auch hier nur noch mal der Hinweis darauf, dass es sich bei den Kirchenstaatsverträgen um Senatsanträge handelt, die vor allem von der CDU unterstützt werden. Sie sollten also vor allem dort Lobbyarbeit betreiben.
Herzliche Grüße,
Katja Husen