Für uns Freie Demokraten ist klar: die Freibeträge müssen um 25 Prozent steigen und auch automatisch an die Inflation angepasst werden (Indexierung).
Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es bereits eine Musterklage gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Es gilt nun abzuwarten, zu welchem Urteil das Gericht kommen wird.
die Änderungen des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde von den damaligen Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP Fraktion beschlossen.
Die von Ihnen erwähnte Musterklage wird ja vom CFD Verband unterstützt, eine persönliche Unterstützung ist mir aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die BAFA konnte im Jahr 2023 die Rückstände aus dem vorherigen Jahr deutlich abbauen.
Wir Freien Demokraten setzten uns auch weiterhin für die vollständige Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase ein, wenn bereits in der Einzahlungsphase Beiträge entrichtet wurden.