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Katja Hessel
FDP
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Frage von Jutta B. •

Frage an Katja Hessel von Jutta B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Hessel,
ich bin verwirrt. Ich habe zwei brandneue Drucksachen im Bundestag von Ihnen gelesen. In der einen fordern Sie eine Gesetzesänderung, die zur Folge hätte, dass man die Bürger bis schlimmstenfalls März 2022 mit Maßnahmen, Beschränkungen und vor allem mit dem Tragen der Masken quälen könnte.

Sie schreiben darin:

"Wird die Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite beschlossen und gelten der § 5 Abs. 4 Satz 1, Halbsatz 1 IfSG und § 5 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 1 weiter, treten die aufgrund von § 5 Abs. 2 IfSG erlas-senen Anordnungen und Verordnungen außer Kraft. Da diese weiterhin erforder-lich sind, ist dies keine Alternative"

Wieso sind die weiterhin erforderlich? Die Zahlen der Infizierten (nicht Kranken) sprechen massiv dagegen.

Das ist ein weiterer Angriff auf unsere Grundrechte, die Sie ohne Not willkürlich noch auf Monate oder Jahre außer Kraft setzen.

Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzesentwurf zurück zu ziehen und „die Feststellung der epidemi-schen Lage von nationaler Tragweite“ aufzuheben, wie es in ihrem eigenen Gesetz steht.

Oder ich habe da was falsch verstanden, dann bitte ich um Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen

J. B.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Busch,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie beziehen sich auf den Gesetzentwurf der FDP zur Weitergeltung von Rechtsverordnungen und Anordnungen aus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite angesichts der Covid-19-Pandemie (Drucksache 19/20042) und unseren Antrag "Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden: Bevölkerung weiter schützen, Parlamentsrechte wahren" (Drucksache 19/20046). Sie haben offensichtlich den Eindruck, dass beide Vorlagen sich widersprechen. Die FDP-Fraktion ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Corona-Epidemie noch nicht ausgestanden ist. Deshalb ist es auch weiterhin sinnvoll, entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen bzw. diese aufrecht zu erhalten. Wichtig für die langfristig notwendige Akzeptanz dieser Maßnahmen ist neben der Beachtung von Abstands- und Hygieneregln sowie mitunter das Tragen von Alltagsmasken, allerdings auch ein anlassbezogenes und regional differenziertes Vorgehen.

Die Verantwortung und Entscheidungshoheit sollten aber dort sein wo sie hingehören: in den Deutschen Bundestag. Denn leider werden die wichtigen Entscheidungen derzeit auf dem Verordnungswege allein durch das Bundesministerium für Gesundheit getroffen. Das war im Angesicht der akuten Bedrohung durch das Virus Ende März eine richtige Entscheidung, die auch wir mitgetragen haben. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass das parlamentarische System voll handlungsfähig ist.

Wir möchten deshalb die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene und vom Bundestag am 25.03.2020 festgestellte "epidemische Lage von nationaler Tragweite" und die damit verbundenen Einbußen der parlamentarischen Kontrolle beenden. Denn die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" setzt nach dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" eine sich "dynamisch entwickelnde Ausbruchssituation" voraus, der "nur begrenzt auf Landesebene begegnet werden kann". Zweck der Ermächtigungen der Bundesregierung ist es demnach, "einer Destabilisierung des gesamten Gesundheitssystems vorzubeugen".

Es gibt unsererseits aber keine Zweifel mehr, dass angesichts der immer geringeren und regional sehr unterschiedlichen Coronavirus-Fälle keine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" mehr vorliegt, die das Bundesgesundheitsministerium mit Sondervollmachten ausstattet. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und ein Gutachten des Regensburger Gesundheitsrechtlers Prof. Dr. Thorsten Kingreen haben diese Auffassung bestätigt.

Um dennoch die notwendigen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten verbinden wir die Aufhebung der Feststellung einer "epidemischen Notlage von nationaler Tragweite" damit, die getroffenen Anordnungen und Rechtsverordnungen vor allem zur Unterstützung der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bestehen zu lassen. Nach einer Übergangsfrist bis zum 30.09.2020 soll die Rechtssetzung aber wieder durch den Bundestag und nicht mehr nur durch die Regierung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

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