Frage an Katja Hessel von Christian R. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Hessel!
Vielen Dank für die Beantwortung Ihrer Fragen, die anderen Nürnberger Abgeordneten haben sich leider noch nicht gemeldet.
Eine Nachfrage aber zu den Grundrechtseinschränkungen. Sie schreiben, alle getroffenen Maßnahmen stünden im Einklang mit dem Grundgesetz.
Artikel 1,3 GG bindet alle staatliche Gewalt an die Menschenwürde und die Grundrechte. Die Grundrechte wiederum dürfen laut Art. 19,1 GG nur durch das Grundgesetz selbst oder ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden, ihr Kern muß dabei erhalten bleiben. Das Infektionsschutzgesetz ist eigentlich gedacht, um gefährdete und kranke Personen notfalls in Quarantäne zu setzen, nicht aber ein ganzes Land. Doch selbst wenn, hier in Bayern wurden die Grundrechtseinschränkungen und Aussetzungen auf dem Wege von Verordnungen verhängt, nicht durch ein Gesetz. Obendrein werden wesentlich mehr Rechte eingeschränkt als die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes aufzählt, z.B. die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht, die Menschenwürde und die freie Religionsausübung. Laut Art. 19,1 GG dürfen Grundrechte nur eingeschränkt werden, wenn sie in einem Gesetz genannt und mit Artikelnummer aufgeführt werden.
Ich sehe hier gleich drei Verstöße, Verordnung statt Gesetz, der Wesensgehalt verletzt (19,2) und die Grundrechte nicht namentlich und mit Artikel erwähnt.
Wieso sind Sie dennoch der Auffassung, die aktuellen Maßnahmen seien im Einklang mit unserer Verfassung?
Vielen Dank und schöne Grüße
Christian Rechholz
Sehr geehrter Herr Rechholz,
die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Grundgesetz, dies gilt wohl auch für die von den jeweiligen Landesregierungen getroffenen Maßnahmen, da gestern das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss des 3. Senats einen Eilantrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen und über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie abgelehnt hat.
Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat laut diesem Beschluss angesichts der Corona-Pandemie Vorrang vor dem Schutz persönlicher Freiheiten. Das Bundesverfassungsgericht als Hüterin der Verfassung wird sich mit den ergangenen Entscheidungen sicherlich im Nachhinein noch detaillierter auseinandersetzen müssen und es wird auch anhand dieser zu ergehenden Urteile für zukünftige Pandemien sicherlich bessere Leitplanken geben müssen, aber derzeit scheint das Handeln der Regierungen mit dem Grundgesetz in Einklang zu stehen.
Wir werden als Oppositionsfraktion aber genau darauf achten, dass das staatliche Handeln wieder schnell in geordnete Bahnen kommt und die Einschränkungen minimiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Hessel