
(...) insbesondere für Menschen wie Sie, die in sehr abgelegenen Gebieten leben, in denen der Weg zur nächsten Apotheke unzumutbar weit ist, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Versorgung mit Arzneimitteln über eine Rezeptsammelstelle erfolgen darf. Dabei gibt der Patient sein Rezept in einen Briefkasten in der Nähe der Arztpraxis und die Apotheke liefert die Arzneimittel direkt nach Hause – häufig am selben oder darauffolgenden Tag. Diese Versorgungsform muss allerdings von der Apotheke beantragt werden und unterliegt - zum Schutz der Patientinnen und Patienten - gewissen Regularien: Da bei der Abgabe der Verordnung über eine Rezeptsammelstelle natürlich keine persönliche Beratung erfolgen kann, ist vorgesehen, dass die Auslieferung durch pharmazeutisch geschultes Personal erfolgt, die die notwendige Beratung übernimmt. (...)