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Kathrin Vogler
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Kathrin Vogler von Gerhard R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Vogler,

letzte Nachfrage zur gestrigen Antwort in Abgeordnetenwatch:

Wenn – wie in meinem Falle – eine “Nachregistrierung” für ein seit Jahrzehnten erfolgreiches Medikament wegen “fehlender pharmazeutischer Qualität” vom Bundesinstitut abgelehnt wurde, liegt der Verdacht nahe, dass dafür Korruption hauptursächlich war.

BEI DIESER ART VON KORRUPTION GEHT ES AUCH UM DIE GESUNDHEIT ANDERER MENSCHEN!

Können Sie ausschließen, dass Anwendungsbeobachter im Auftrage eines Herstellers mit falschen Angaben beim Bundesamt erreichen, dass das Arzneimittel eines Konkurrenten nicht in den Handel kommen darf?

Gehört die Korruptionsbekämpfung auch zu den Aufgaben von Abgeordneten?

Gibt es einen Korruptionsbeauftragten auf Bundesebene und unter welcher Mailadresse kann man ihn erreichen?

Anwendungsbeobachtungen – Instrumente für Korruption?
https://www.transparency.de/2015-05-15_Anwendungsbeobachtu.2639.0.html
18.05.2015 - ... hat die Antikorruptionsorganisation Transparency International ... Richtlinien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Berlin, 18.05.2015 – Nach zwei erfolgreichen Klageverfahren auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hat die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit nach insgesamt vier Jahren zu Anwendungsbeobachtungen bisher nicht öffentliche Informationen erhalten und ausgewertet. Die Ergebnisse legen nahe, dass Anwendungsbeobachtungen lediglich Scheinforschung und ein mögliches Instrument für unzulässige Einflussnahme und Korruption im Gesundheitswesen sind.

Anwendungsbeobachtungen (AWB) sollen nach dem deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) und den dazu erlassenen Richtlinien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der Gewinnung von Erkenntnissen über bereits zugelassene oder registrierte Arzneimittel dienen. – Auszug

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

für die von Ihnen vermutete Korruption bei der Entscheidung des BfArM sehe ich weder konkrete Hinweise noch Motive. Mit Anwendungsbeobachtungen hat das Ganze auch nichts zu tun, da es diese (auch von mir als Einfallstor für Korruption kritisch betrachteten) Instrumente bei homöopathischen Mitteln in dieser Form nicht gibt. Homöopathie ist eine besondere Therapieform, die Registrierung homöopathischer Mittel hat sehr viel geringere Hürden als die Zulassung von konventionellen Arzneimitteln. Auf der Homepage des Herstellers habe ich übrigens den Hinweis gefunden, dass die Firma die Registrierung erneut beantragt und dass das Mittel in Österreich weiterhin erhältlich ist. Vielleicht hilft Ihnen ja dieser Tipp.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler

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