Frage an Kathrin Vogler von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Abgabe von Betäubungsmitteln im Notfall zur Überbrückung
Sehr geehrte Frau Vogler,
nach geltender Rechtslage machen sich Ärzte in jedem Fall strafbar, wenn sie medizinisch notwendig und fachgerecht, ohne gesundheitliches Risiko und sozial erwünscht in einem Notfall Betäubungsmittel einem Palliativpatienten zum Gebrauch überlassen. Nahezu alle medizinischen und juristischen Verbände und Experten sind sich einig, dass die unerträgliche Rechtslage in diesem Fall geändert werden muss. Wie stehen Sie zu der Forderung der Petition Nr.16123 vom 16. Januar 2011:
Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sitte
Deutsche PalliativStiftung
Sehr geehrter Herr Sitte,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 6.12.2011 sowie für Ihr großes Engagement, die Behandlung von Palliativpatientinnen und -patienten zu verbessern und dabei auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte entsprechend gestalten zu wollen. Wie Ihnen bekannt ist, unterstützt meine Fraktion Ihr Anliegen, dass eine medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Überbrückung im Notfall nicht strafbewehrt sein sollte, da sonst die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Ich werde mich mit meiner Fraktion auch weiterhin in diesem Sinne einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler, MdB