Frage an Kathrin Vogler von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Vogler,
Herr zu Guttenberg beantwortet in Abgeordnetenwatch leider keine Fragen.
Der Absender der nachfolgenden Mail ist Vorsitzender des Friedenskreises Eutin und gab mir seine Zustimmung zur Veröffentlichung.
Sehr geehrter Herr zu Guttenberg,
bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich Widerstand leisten werde auch gegen I h r e n Versuch, Grundgesetz und NATO-Vertrag umzudeuten und der Bundeswehr zu gestatten, Krieg um Rohstoffquellen zu führen.
Wirtschaftliche Interessen müssen unverändert ausschließlich mit friedlichen Mitteln vertreten werden.
Der Atalanta-Einsatz am Horn von Afrika gegen Wirtschaftskriminelle erfolgt als Amtshilfe für dort nicht verfügbare und nicht ausreichend ausgerüstete Polizeikräfte.
Ich erinnere Sie an das vorbildliche Verhalten des ehemaligen Bundespräsidenten, nachdem er seine unhaltbaren Äußerungen über "zur Not einzusetzende militärische Mittel" überdacht hatte, und wünsche uns, dass Sie seinem Schritt folgen.
Hochachtungsvoll
Dr.med. Peter Bethke
Gibt es im Falle des ersten Absatzes rechtliche Möglichkeiten des Widerstands?
Falls ja: Mit welchen Erfolgsaussichten?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
wie sie sicherlich wissen, tritt DIE LINKE. entschieden gegen Kampfeinsätze der Bundeswehr ein, egal, wie diese begründet sein mögen. Genau diese Entschiedenheit hat mich als langjährige Aktive in der Friedensbewegung bewogen, mich in dieser Partei zu engagieren.
Die neuerlichen Äußerungen von Minister Guttenberg finde ich empörend. Selbstverständlich tritt DIE LINKE. erst recht allen Versuchen entgegen, Kriegseinsätze jenseits des Völkerrechts und ausschließlich mit eigenen ökonomischen Interessen begründet durchzuführen.
Ich verstehe Ihre Frage so, dass sie wissen wollen, ob es eine rechtliche Möglichkeit gibt, den Einsatz der Bundeswehr zu solchen Zwecken zu verhindern. Aus meiner Sicht sind solche Einsätze weder vom Grundgesetz noch vom Völkerrecht gedeckt. Das Grundgesetz ist in Art. 87a, Satz 2 ganz klar: "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt." Das hat das Bundesverfassungsgericht leider nicht davon abgehalten, im sogenannten out-of-area-Urteil dennoch den Einsatz der Bundeswehr jenseits des NATO-Gebiets zu billigen. Auch das Völkerrecht ist in seinem Wortlaut eindeutig, der Krieg gegen den Irak zeigt aber, dass das Völkerrecht allein nicht in der Lage ist, solchen Kriegen Einhalt zu gebieten. Ein offen ökonomisch begründeter Krieg könnte zwar eine andere Bewertung zur Folge haben, genau deshalb würde aber im konkreten Fall eine andere Begründung vorgeschoben werden.
Daher denke ich, so wichtig Völkerrecht und Rechtsstaat auch sind, dass der Kampf um den Frieden nicht vorrangig als juristische Auseinandersetzung geführt werden sollte. Unser Hauptaugenmerk sollten wir vielmehr darauf legen, die Öffentlichkeit über die Gefahren militärischer Interventionen aufzuklären und für politische Mehrheiten zu sorgen, die solche Einsätze unmöglich machen und eine friedlichere Außenpolitik durchsetzen. Dafür ist es aus meiner Sicht wichtig, für zivile Alternativen zur militärinterventionistischen Außenpolitik, namentlich die vielfältigen Möglichkeiten Ziviler Konfliktbearbeitung, zu werben. Dafür setze ich mich im Unterausschuss Zivile Krisenprävention und in vielen Aktionen gemeinsam mit der Friedensbewegung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler