Frage an Kathrin Senger-Schäfer von Reiner P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Senger-Schäfer,
auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten:„alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie -möglicherweise krebserregend- aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php ).
Mit freundl. Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur
Sehr geehrter Herr Padligur,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Elektrosmogbelastung bzw. zur krankmachenden Wirkung kabelloser Übertragungstechnologien.
Ich bedanke mich sehr für Ihre Hinweise und stelle fest, dass Ihre Forderungen zur Senkung der Grenzwerte nachvollziehbar und unterstützenswert sind. Bereits in der Vergangenheit legten Hinweise – teilweise unterstützt durch wissenschaftliche Studien – die pathologische Wirkung elektromagnetischer Strahlung nahe. Bereits im Mai 2010 habe ich daher in dieser Angelegenheit schriftlich bei der Bundesregierung nachgefragt, welche Studien bezüglich der Strahlenbelastungsproblematik vorliegen und welche gesetzgeberischen Schlüsse daraus zu ziehen sind (vgl.: http://dokumente.linksfraktion.net/mdb/4202527800.pdf ).
Die Antwort der Bundesregierung verwies damals darauf, dass die Studienlage unverändert und deshalb auch keine gesetzgeberischen Maßnahmen nötig seien. Im Rahmen der Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung sind daher ernsthaft schärfere Grenzwerte zu diskutieren. Im Mittelpunkt muss der Schutz der Bürgerinnen und Bürger stehen. Anzuregen ist außerdem, dass es weitere unabhängige Studien zu dieser Art von Gefahren geben muss.
Meine Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen, die im Umweltausschuss des Bundestages tätig sind, werden sich sehr sicher bei den Beratungen zur Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung für strengere Grenzwerte und eine unabhängige Forschung einsetzen. Mit großer Sicherheit wird es hierzu auch Gespräche mit den GesundheitspolitikerInnen geben, in dessen Rahmen ich ebenfalls im Sinne eines besseren Schutzes der Bürgerinnen und Bürger agieren werde.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Senger-Schäfer, MdB