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Kathrin Senger-Schäfer
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Kathrin Senger-Schäfer von Hartmut Frank M. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Senger-Schäfer,

die Ministerpräsidenten wollen eine Neuregelung der Rundfunkgebührenordnung. Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen diesen Link mit:

http://www.bitterlemmer.net/wp/2011/08/15/wer-die-wohnung-wechselt-muss-demnachst-seiner-zustandigen-rundfunkbehorde-den-grund-d

Wie Sie sehen, geht es womöglich nicht nur um eine Umstrukturierung bei der GEZ, sondern auch um Datensammlung.

Wie kann so verhindert werden, dass diese Daten zweckentfremdet werden?

Wäre es nicht besser die Rundfunkgebühren steuerfinanziert zu finanzieren?
Denn 18 Euro sind für viele sehr viel Geld. Soviel kosten die Gebühren pro Monat. Wie werden sich die zwei Landesregierungen im Bundesrat verhalten, an der Die Linke an der Regierung beteiligt ist? Ich denke, so wie die Gebühreneinzugszentrale umfunktioniert werden soll, erfüllt sie bald ganz andere Zwecke. Ist sie dann nicht mehr eine Ausspähanstalt?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Frank Mueller

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Mueller,

ich danke Ihnen vielmals für Ihre Fragen, die auch mich und unsere Partei intensiv beschäftigen. Bei der Umstellung der Gerätegebühr auf die Haushaltsabgabe geht es meines Erachtens in der Tat auch um eine Datensammlung. Dass diese Daten zweckentfremdet werden, kann nicht ausgeschlossen werden, z.B. wenn sie unbefugt an professionelle Adressenverkäufer gelangen. Dieses Problem ist höchst gravierend und wird von uns seit Bekanntwerden der Pläne scharf kritisiert.

Es könnte durchaus besser sein, wenn die Rundfunkgebühren steuerfinanziert wären, weil sich dann die Gebühr oder Abgabe nach der Höhe der Einkommen bemessen würde. Allerdings haben wir in unserer Partei eine diesbezügliche Möglichkeit noch nicht erörtert. Es gäbe auch andere Modelle, wie das in der Türkei, wo die Rundfunkgebühr über den Strompreis abgerechnet wird. Ich halte allerdings das jetzige Gebührenmodell nicht für völlig ungerecht, da es Befreiungen im sozialen Härtefall gibt.

Der Bundesrat hat bei der Entscheidung über das Gebührenmodell keine Handhabe. Der Rundfunkstaatsvertrag gilt als geändert, wenn alle 16 Bundesländer in ihren Parlamenten der Neuregelung zustimmen. Unsere Landesfraktionen sind in ihrem Abstimmungsverhalten autonom, die fraglichen Landesparlamente entscheiden im Herbst 2011.

Dass die GEZ eine Ausspähanstalt wird, ist nicht nur unsere Befürchtung, sondern auch die vieler Datenschützer. Wir als LINKE wenden uns strikt gegen die Aufgabenerweiterung der GEZ, die einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Wenn Sie Ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13, Abs.1 GG) wahrnehmen, können Sie zumindest persönlich nicht behelligt werden. In anderen Fällen (Telefon, Mailverkehr, Post) würde ich vorschlagen, dass Sie evtl. Vorgänge über den Landesbeauftragten für den Datenschutz und lokale Verbraucherschutzorganisationen öffentlich machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Kathrin Senger-Schäfer, MdB