Kathrin Henneberger im Bundestag
Kathrin Henneberger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tanja A. •

Warum wird nicht viel mehr für den Tierschutz getan, das Recht der Tier wird sträflichst vernachlässigt.

Kathrin Henneberger im Bundestag
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Bereits seit 2002 steht der Tierschutz im deutschen Grundgesetz. Konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhinderung von Tierleid waren in den letzten Jahrzehnten allerdings überschaubar. 

Ob im Zirkus, in der Landwirtschaft oder als Begleitung im Alltag: Wir haben eine außerordentliche Verantwortung für die Tiere, die von uns gehalten werden. Im Mai fand mit dem Beschluss der Neufassung des Tierschutzgesetzes im Bundeskabinett die umfangreichste Reform für die Stärkung des Tierwohls in den letzten 20 Jahren statt. 

Die Gesetzgebung sieht das Ende der Haltung von vielen Wildtierarten im Zirkusbetrieb oder die Abschaffung der Anbindehaltung vor. Zusätzlich wird auch die Ahndung von Tiermissbrauch geschärft und die Merkmale bereits verbotenen Qualzuchten weiter konkretisiert. 

Dennoch gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Während auf EU-Ebene eine Gesetzgebung zur Leidminderung von Tiertransporten erarbeitet werden muss, fehlt in Deutschland eine Strategie zur Gewährleistung von regelmäßigen und zielführenden Kontrollen der Einhaltung von Tierschutzstandards. 

Weitere Infos zu dem Thema finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz#:~:text=Jedes%20Jahr%20werden%20Millionen%20Tiere,reduzieren%20und%20schnellstm%C3%B6glich%20%C3%BCberfl%C3%BCssig%20machen.

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