Warum habe ich als Vorruheständler aus dem Entlastungspaket 1 keine Entlastung bekommen?
Eine zeitnahe Antwort wäre schön!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist.
Laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Energiepreispauschale (EPP), dass ein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung bezogen wird. Bei den Bezügen aus dem Vorruhestand handelt es sich jedoch um einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung. Aufgrund dieser bundesweit einheitlichen Regelung erhalten Bürger:innen mit Vorruhestandsbezügen keine EPP.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema erhalten sie auf den Internetseiten des zuständigen Bundesfinanzministeriums zu diesem Thema unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html