Frage von Peter B. • 11.09.2022
ich bin im Vorruhestand ! Erhalte ich diesmal aus dem Entlastungspaket 3 auch 300 Euro ? Wenn ja, wie ist die Auszahlung ?
Antwort von Kathrin Henneberger Bündnis 90/Die Grünen • 20.12.2022
Sehr geehrter Herr B.,
Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.
Mit dem 3. Entlastungspaket profitieren Rentnerinnen und Rentner mit einer Einmalzahlung, die bürokratiearm über die Daten z.B. der Rentenversicherung erfolgen kann. Das gilt für Vorruheständler nicht.
Wir werden weiter daran arbeiten Lücken in Entlastungspaketen zu schließen und uns dafür Einsetzen dass alle unterschiedlichen Gruppen mit Bedürfnissen gerecht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Henneberger