
(...) Das Bundeswahlgesetz regelt detailliert und für alle Parteien verbindlich, dass Parteien einen Kreiswahlvorschlag/ Direktkandidaten sowie eine Landesliste zur Bundestagswahl einreichen können. Folglich besteht kein generelles Verbot, sondern ein gesetzliches Gebot der Parteien, Wahllisten zur Bundestagswahl einzureichen. (...)