Frage an Katharina Landgraf von Christine K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Landgraf,
ich frage Sie, wie es mit der Bürgerpauschale wird. Meine Rente beträgt kapp 500 EURO. Pauschal heißt doch, daß jeder die gleiche Summe einzahlt.
Vielen Dank für Ihre Anwort.
Christine Kunze
Sehr geehrte Frau Kunze,
Es werden zur Zeit noch die verschiedenen Modelle zur Reform der Krankenversicherung diskutiert. Dies sind entweder die Gesundheitsprämie oder die Bürgerversicherung.
Die Gesundheitsprämie soll die Lohnkosten von den Gesundheitskosten abkoppeln und so für Unternehmen das Einstellen von Arbeitskräften attraktiver machen. Jeder gesetzlich Krankenversicherte zahlt eine "persönliche Gesundheitsprämie" von 109 Euro pro Monat (vorläufige Werte), maximal 7 % des Einkommens. Nebeneinkünfte, Zinsen und Mieteinnahmen werden einbezogen. Grundsätzlich gilt, dass jede (erwachsene) Person, die der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt, beitragspflichtig ist. Im derzeitigen Konzept ist vorgesehen, dass minderjährige Kinder keinen eigenen Beitrag zahlen müssen. Ehepartner sind jedoch beide beitragspflichtig, ebenso volljährige Kinder, die beispielsweise noch in der Ausbildung sind. Kann man die 109 Euro/Monat für die "persönliche Gesundheitsprämie" nicht aufbringen, dann springt der Sozialausgleich ein. Sozial Schwache werden über die Einkommensteuer wieder entlastet. Im Gegensatz zum bisherigen Krankenversicherungssystem sind die Beiträge bei der "persönlichen Gesundheitsprämie" nicht vom Arbeitseinkommen abhängig, allerdings ist der Beitrag zum Sozialausgleich (über die Einkommensteuer) vom Gesamteinkommen (Arbeitseinkommen, Mieteinkommen, Einkommen aus Kapitalerträgen, ...) abhängig.
Die Grundidee der Bürgerversicherung ist, alle Bürger mit allen Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) in die Finanzierung der Gesundheitsversorgung einzubeziehen. Alle Bürger zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen) ggf. bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Bürgerversicherung ein. Es ist umstritten, ob die Deckelung der Beiträge für besonders gut Verdienende (Beitragsbemessungsgrenze) aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend ist, da bei einer Pflichtversicherung der Beitrag immer in einem einigermaßen verträglichen Verhältnis zur Leistung stehen müsse. Durch die "Solidarische Bürgerversicherung" soll die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen so weit verbessert werden, dass weitere Beitragssteigerungen und Leistungskürzungen vermieden werden können
Ich lade Sie gerne in mein Wahlkreisbüro nach Wurzen ein. Dort können wir dann über die beiden Modelle und deren Vor- und Nachteile diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Landgraf, MdB