Frage an Katharina Landgraf von Andrea S. bezüglich Familie
Hallo Frau Landgraf,
Sie schreiben "Ich bin auch der Ansicht, dass "Zweitfamilien" eine Chance auf einen Neuanfang haben müssen. "
Nun, mit der neuen Reform kommt aber eine Zweitfrau wieder schlechter weg, wenn die geschiedene Frau bereits wieder arbeitet und Zweitfrau wegen Kinderbetreuung nicht!
Bisher wurde die Zweitfrau bei keiner Berechnung mit einbezogen, weil die erste Frau wegen Kinderbetreuung Anspruch bedarf. Jetzt, wo die Zweitfrau endlich auch mal ihren Finger heben darf... jetzt soll sie sich mit der Ex gleichstellen lassen ?
In diesem Fall finde ich keine sogenannte "Chance" für Zweitfamilien, wenn die Verteilungsmasse von vornherein nie ausreichte.
Zudem steigen die Lebenshaltungkosten (MwSt steigt, Löhne werden gekürzt usw) auch für den unterhaltspflichtigen Vater oder besser gebeutelten Mann.
Wurde das mal angesprochen?
Sehr geehrte Frau Sperl,
die sogenannte "Zweitfrau" erlangt durch die Reform eine deutliche Besserstellung.
Bisher sind alle Kinder und die erste Ehefrau gleichrangig im ersten Rang, die nichteheliche Mutter oder zweite Ehefrau steht dahinter zurück. In Zukunft sollen sich nur noch alle Kinder den ersten Rang teilen, während die erste Ehefrau in den zweiten Rang rutscht. An zweiter Stelle stehen somit die Unterhaltsansprüche der beiden kindererziehenden Elternteile, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um eine verheiratete oder ledige Mutter handelt. Dies bewirkt, dass der Kindesunterhalt nun in deutlich mehr Fällen befriedigt wird. Der Anteil der zweiten Familie steigt durch den höheren Zahlbetrag an ihr Kind, so dass die kinderbetreuende "Zweitfrau" nicht schlechter, sondern besser gestellt ist.
Dass die Verteilermasse von vornherein nie ausreichte und die Lebenshaltungskosten steigen, kann im übrigen nicht als Argument gegen die geplante Reform gelten, da dies nicht speziell der Unterhaltsrechtsreform geschuldet ist, sondern der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Landgraf