Frage an Katharina Landgraf von Werner L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Landgraf,
ich schreibe Ihnen, weil ich davon erfahren habe, dass der Deutsche Bundestag am 6. Juni über mögliche Verbesserungen beim Gesetz zu Cannabis als Medizin aus dem Jahr 2017 abstimmen wird.
Zunächst einmal möchte ich Ihnen meinen Dank dafür aussprechen, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestags im Jahr 2017 einstimmig ein Gesetz verabschiedet haben, durch das Cannabisblüten in
Deutschland verschreibungsfähig wurden.
Leider mussten ich und viele andere Patienten und Angehörige von Patienten feststellen, dass das Gesetz unzureichend ist. Ich möchte dabei auf folgende Punkte hinweisen:
1. Die Preise für Cannabisblüten sind nach Inkrafttreten des Gesetzes im März 2017 erheblich angestiegen. Hier sollte der Gesetzgeber eingreifen, damit die Preise für Cannabis aus der Apotheke
deutlich gesenkt werden. Deutschland ist weltweit und mit Abstand Spitzenreiter bei den Kosten für Medizinalcannabis.
2. Die Krankenkassen verweigern häufig eine Kostenübernahme. Ein häufiger Grund sind mangelnde klinische Studien bei vielen Erkrankungen, bei denen Cannabis helfen kann. Es kann doch nicht sein, dass
Patienten und Ärzte in einem konkreten Fall eine deutliche Linderung durch Cannabis-Medikamente erleben oder feststellen, die Krankenkasse aber dann sagt, dass es keine begründete Aussicht auf
Linderung gibt!
3. Viele Patienten finden keinen Arzt, der ihnen entsprechende Medikamente verschreibt. Die Ursachen sind vielfältig, darunter Ängste von Ärzten vor Regressen, mangelnde Attraktivität der Behandlung
mit Cannabis-Medikamenten aufgrund von bürokratischer Mehrarbeit. Da ist der Gesetzgeber gefordert.
Ich weiß, dass der Deutsche Bundestag nicht alle Probleme lösen kann. Aber die Mitglieder des Parlaments sollten ihren Beitrag dazu leisten, dass alle Patienten in Deutschland, die eine Therapie mit
Cannabismedikamenten benötigen, diese auch erhalten.
Bitte helfen Sie uns Patienten!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Lange