Frage von Hans-Jörg K. • 03.01.2007
Frage an Katharina Landgraf von Hans-Jörg K. bezüglich Recht
Die Freistaaten Sachsen und Thüringen haben bereits unter der Regierung Kohl eine Forderungssicherungsgesetz ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ich gehe mal davon aus, das die Beamten in Dresden eine handwerklich saubere und verabschiedungsfähige Beschlussvorlage erarbeitet haben. Unter der Rot-Grünen Bundesregierung blieb diese Vorlage liegen. Man hatte "wichtigeres" (Homoehe, Zuwanderungsgesetz, e.c.) zu tun.
Die Regierung Merkel ist bereits ein Jahr im Amt. Was tut sich hier in Bezug auf das Forderungssicherungsgesetz?
Antwort ausstehend von Katharina Landgraf CDU