Frage an Katharina Landgraf von Annette H. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Landgraf,
gegen die ungerechte Stichtagsregelung bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung protestiere ich ausdrücklich.
Unsere zwei Kinder sind 1981 und 1984 geboren und fallen damit unter diese ungerechte Stichtagsregelung . Ich halte es für ungerecht, wenn Kinder, die nach 1992 geboren sind 3 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erhalten und wir für unsere Kinder nur jeweils einen Punkt erhalten. Dem Staat muss die Erziehungsleistung gleich viel wert sein, egal ob das Kind 1992 oder 1990 geboren wurde. Auch die Kindererziehungszeiten weichen deutlich voneinander ab. Die anrechenbaren Zeiten betragen bei Geburt eines Kindes vor 1992 nur 12 Monate und bei Geburt nach 1992 36 Monate.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die bessere Anerkennung der Erziehungszeiten umzusetzten, um eine Rentengerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen.
Ich möchte nun von Ihnen wissen, wann ich mit einer Umsetzung dieser Vereinbarung und damit einer Gleichbehandlung rechnen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Hagenkötter