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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael N. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrte Frau Dröge,

mein siebenjähriger Sohn ist seit mehreren Jahren von Eltern-Kind-Entfremdung betroffen.
Das bedeutetet, dass er mich als seinen Vater nicht sehen darf, weil die Mutter im familiengerichtlichen Verfahren die Strategie der Hochstrittigkeit verfolgt, ihn bewusst in einen Loyalitätskonflikt führt und die zuständigen deutschen Behörden (Jugendamt und Familiengericht) diesen psychischen Missbrauch des Kindes nicht erkennen wollen und keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, um diesen abzuwenden.
Mir ist bewusst, dass das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung ideologisch aufgeladen ist und von einigen Interessengruppen als nicht existenz gewertet wird. Allerdings hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit Jahren in zahlreichen Entscheidungen Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt. 1300 Studien und Forschungsergebnisse kommen hinzu. Weiteres erfahren Sie unter https://www.genug-traenen.de

Vielen Dank, N.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Entscheidungen, die Richterinnen und Richter in familienrechtlichen Verfahren treffen, haben erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Aus diesem Grund machen wir uns als Grüne Bundestagsfraktion schon lange dafür stark, die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren zu gewährleisten. Das können Sie gerne hier genauer nachlesen: Drucksache 19/8568 (bundestag.de)

Bei der Qualitätssicherung muss angesetzt werden, damit am Ende eines Verfahrens die bestmögliche Entscheidung für das Kind steht. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Fortbildung von Richterinnen und Richtern. Es ist nicht verständlich, dass z. B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet sind, nicht aber Richterinnen und Richter. Genau diese gesetzliche Verankerung eines Fortbildungsanspruches für Familienrichterinnen und Familienrichtern wird diese Wahlperiode kommen. Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren außerdem den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken.

Zusätzlich ist es für uns als Grüne wichtig, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Möglichkeit haben, sich mit Fragen, Verfahrensproblemen oder Beschwerden an Ombudsstellen wenden zu können. Ombudsstellen klären unabhängig über rechtliche Sachlagen, Einzelansprüche und Optionen auf und können gegenüber dem Jugendamt bzw. Jugendhilfeträger vermitteln. Sie können die Betroffenen in einem Gerichtsverfahren unterstützen und dabei helfen, strukturelle Machthierarchien und -asymmetrien auszugleichen.

Wie Sie natürlich selbst wissen, hat jeder einzelne Fall seine eigenen Herausforderungen. Eine davon kann der fehlende Kontakt zu einem Elternteil sein. Andere Herausforderungen können Kontakt trotz Gewalt in der Familie sein oder Alleinerziehende denen abgesprochen wird, sich ausreichend um ihre Kinder kümmern zu können. 

Politik kann und muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit im Falle von hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten am Ende die beste Entscheidung für das Kind steht. Die Entscheidung liegt am Ende bei den Gerichten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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