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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Warum haben Sie immer noch nicht erklärt, warum eine/ein Bundestagsabgeordnete/Bundestagsabgeordneter die 350,00 € Ausgleichszahlung erhält und ein Rentner nicht?

Hallo Frau Dröge,
Sie haben meine Fragen immer noch nicht vollständig beantwortet!

Wenn meine Fragen zu kompliziert oder für Sie nicht ganz verständlich sein sollten, dann hier nochmals in Kurzform mit Begründungen für Sie.
1. Ausgleichszahlung von 350,00€
Jeder Bundestagsabgeordnete erhält monatlich eine Diät von 10012,89€ und eine Kostenpauschale von 4583,39€. (Quelle Bundestag.de)
Von dieser "Diät" brauchen Sie keine eigene finanzielle Leistung für Ihre späteren exorbitanten (im Vergleich zum Steuerzahler) Altersbezüge leisten.
Auch für Ihre monatliche Kostenpauschale müssen Sie keinen Nachweis erbringen!
Sie haben damit ein 10 bis 15-faches höheres monatliches Einkommen gegenüber dem normalen Rentner. Mit diesem Einkommen können Sie den aktuellen Preissteigerungen "lächelnd" begegnen. Für einen Rentner sieht das, trotz Rentenerhöhung, ganz anders aus.
Also, wie begründen Sie diese Ungleichbehandlung von Ihnen und mir?

2. Was ist mit der versprochenen Erstattung der CO-2-Steuer?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr C.,

die Entschädigung für Abgeordnete ist in allen ihren Teilen so ausgestaltet, dass es prinzipiell allen Bürgerinnen und Bürgern möglich ist, ein Mandat zu übernehmen und auf ihren bisherigen Beruf für die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament weitgehend zu verzichten. Die Stellung der Mitglieder des Bundestages leitet sich aus der herausgehobenen Rolle des Parlaments im Verfassungsgefüge ab sowie aus ihrer Position als Volksvertreter*innen, als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft. Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer politischen Entscheidungen ist auch ein finanziell hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem notwendig. Wir Grüne halten es aber für notwendig, dass Bundestagsabgeordnete, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dies wäre ein Schritt der Solidarität.

Rentnerinnen und Rentner werden im Rahmen der beiden Entlastungspakete an vielen Stellen entlastet. Das gilt insbesondere dann, wenn sie erwerbstätig sind oder Leistungen der Grundsicherung beziehen. Sie profitieren ebenso von der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und vom 9-Euro-Ticket. Die Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro (vor Steuern) wurde auch deshalb nicht für Rentnerinnen und Rentner übertragen, weil diese nur in den seltensten Fällen eine Lohnsteuererklärung abgeben (müssen). Die von der Ampel-Koalition gewollte Progression - kleine Einkommen bekommen mehr nach Abzug der Steuern als hohe Einkommen - hätte insofern für die Rentnerinnen und Rentner keine Anwendung finden können. Nichtsdestotrotz gibt es Anzeichen, wonach bei möglichen weiteren Entlastungen auch Rentnerinnen und Rentner wieder verstärkt profitieren - wir werden uns das ganz genau anschauen.

Weniger problematisch mit Blick auf die Progression verhält sich unsere Idee eines Klimageldes. Diese ist ursprünglich so angedacht, dass alle Bürgerinnen und Bürger sie pauschal erhalten. Allerdings ist die Idee, dass die Einnahmen aus einem politisch festgelegten CO2-Preisanstieg - also über den jetzt vereinbarten Preispfad hinaus - eins zu eins zurückgegeben werden. Einen solchen Beschluss zur CO2-Preiserhöhung hat die Ampel indes bislang nicht gefasst. Dennoch erarbeitet die Bundesregierung derzeit ein Auszahlungsmechanismus.

Mit vielen Grüßen

Team Katharina Dröge

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