Frage von Daniel S. •

Warum benötigt es den Abschluss einer Universität um für die Ausbildung zum Patentanwalts zugelassen zu werden? Mit dem Abschluss von einer (Fach-)Hochschule ist dies nicht möglich.

Sehr geehrte Frau Dröge,
ich habe einen Master of Science im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik. Dieser ist von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Alleine aus dieser Tatsache heraus ist es mir nicht gestattet eine Ausbildung zum Patentanwalt zu beginnen.
https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html/index.html
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Abschluss an einer Technischen Universität vollzogen werden muss. Ich habe nun schon mit diversen Patentanwälten gesprochen und mir wurde immer wieder vermittelt, dass das ein Artefakt aus älterer Zeit sei und es eigentlich keinen Grund mehr gibt Menschen, mit einem Abschluss von einer (Fach-)Hochschule, hier auszuschließen.Können Sie mir erklären warum das immer noch so gehandhabt wird, oder ob hier bald eine Änderung ansteht? Ich würde diese Ausbildung nämlich wirklich gerne machen und es ist wirklich schade das einem hier alte Formalitäten im Weg stehen.

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