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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Warum bekommen Sie als Bundestagsabgeordnete die 300,00€ Sonderzahlung als Ausgleich für gestiegen Energiekosten und ich als Rentner nicht?

Hallo Frau Dröge,
Sie haben mit Ihrer Diät als Bundestagsabgeordnete und der Kostenpauschale ein vielfach höheres Einkommen wie ich als Rentner.
Weshalb sind Sie dann "bedürftiger" mir gegenüber, der diese Sonderzahlung nicht bekommen wird?
Bevor Sie hier die kommende Rentenerhöhung als Grund anführen sollten, möchte ich Ihnen in dieser Sache gleich folgendes entgegen halten:
1. ich habe mein Leben lang gearbeitet, war nie arbeitslos. Meine Arbeitgeber und ich mußten je einen beachtlichen Beitrag monatlich in die Rentenkasse einzahlen.
2. Sie werden schon nach 4 Jahren Zugehörigkeit zum Bundestag einen Pensionsanspruch von etwa 4000,00€ erwerben, obwohl Sie dafür keinen eigenen finanziellen Beitrag leisten, im Gegensatz zu mir als Rentner!
3. Um diese 4000,00€ an monatlicher Rente zu bekommen, die Sie und alle anderen "Volksvertreter" sich schon nach 4 Jahren genehmigen, müßte ich etwa 90 bis 100 Jahre arbeiten!

Also, warum Sie und ich nicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr C.,

die Ampel-Koalition entlastet auf breiter Ebene und reagiert damit auf die Preissteigerungen im Bereich Mobilität, Strom und Wärme. Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie die drastische Ticketpreissenkung im Bereich des ÖPNV („9 Euro monatlich für drei Monate“) kommt allen Auto-, Bus- und Bahnfahrer*innen zugute; also auch den Rentner*innen.

Im Bereich Strom und Wärme ist es der Ampel-Koalition wichtig, dass vor allem diejenigen vor Überlastung geschützt sind, bei denen die steigenden Kosten schnell zur existenziellen Frage werden können. Das betrifft vor allem diejenigen Menschen, die schon heute auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld angewiesen sind. Sie profitieren von einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bzw. einer Verdoppelung des Heizkostenzuschusses auf 270 Euro beim Wohngeld. Hierunter fallen auch viele Menschen mit kleinen Renten. Durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags werden auch Rentner*innen mit geringen und mittleren Einkommen für die Preissteigerungen entlastet.

Es ist darüber hinaus eine gute Nachricht, dass die Renten zum 1. Juli 2022 um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten erhöht werden, was eine der höchsten Rentenanpassungen seit Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Die Rentenanhebung ist ein Beleg dafür, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch in der Krise gut funktioniert.

Insofern Rentner*innen erwerbstätig sind und Einkommenssteuer zahlen, profitieren auch sie von der beschlossenen Energiepreispauschale. Uns Grünen ist es grundsätzlich wichtig, dass alle Bürger*innen bei steigenden Energiekosten entlastet werden. Daher streiten wir für ein Energiegeld pro Kopf. So können mögliche Entlastungszahlungen künftig alle Bürger*innen per Direktauszahlung schnell und unkompliziert erreichen.

In der Tat ist es aber sehr bedauerlich, dass nicht erwerbstätige Rentner*innen bei der Energiepreispauschale keine Berücksichtigung finden. Bei möglichen weiteren Entlastungsvorhaben werden wir uns dafür einsetzen, dass Rentnerinnen und Rentner und Erwerbstätige gleichermaßen Unterstützung erhalten.

Beste Grüße

Team Dröge

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