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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Holger G. •

Sind beim Heizungsgesetz auch öffentliche Gebäude betroffen ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt für alle Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie geheizt oder gekühlt werden. Dementsprechend gilt das GEG auch für öffentliche Gebäude.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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