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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Richard G. •

Sehr geehrter Frau Dröge, wie wollen die Grünen garantieren, dass im folgenden Szenario die Schiedsgerichte in CETA nicht Schadensersatz in Mrd.-Euro-Höhe gegen die BRD verhängen?

Im aktuellen CETA-Entwurf sind nun Schiedsgerichtsklagen gegen „berechtigte politischen Ziele“ ausgenommen. Im Hinblick auf die Debatte um Fracking könnte doch aber folgendes :
Wenn in der BRD Fracking für temporäre Versorgungssicherheit zugelassen wird, wollen evtl. auch US-/kanadische Firmen bei uns Fracking betreiben bzw. sich beteiligen. Wenn wir in 2 Jahren Fracking wieder stoppen (weil der Ukraine-Krieg vorbei ist oder endlich regenerative Energieerzeugung entbürokratisiert wurde und kein teures Gas mehr für Stromerzeugung gebraucht wird), würde es schwierig zu erklären, dass wir aus dem "berechtigten politischen Ziel" Versorgungssicherheit wieder aussteigen, weil wir Rücksicht auf das "berechtigte politische Ziel" Umweltschutz nehmen wollen, obgleich es kaum leistbar ist, neuen Frackingmethoden lückenlos Umweltschädigungen in ausreichend erheblichen Ausmaß nachzuweisen. Schiedsgerichte könnten wegen Beliebigkeit des Interessenaustausches Schadensersatz in Mrd.€-Höhe zustimmen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Entscheidung über die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada (CETA) nach Abschluss der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht gemeinsam zu treffen. Aufgrund der in diesem Abkommen enthaltenen und die demokratischen Handlungsmöglichkeiten einschränkenden Investor-Staat-Schiedsgerichte haben wir CETA immer kritisch gesehen. Mit der SPD und FPD haben wir uns nun auf ein Vorgehen einigen können, um diese problematischen Aspekte einzuschränken und deutliche Nachbesserungen bei CETA zu erreichen.

Konkret heißt das: Als Ampel werden wir CETA dann ratifizieren, wenn mit einer gemeinsamen Erklärung Kanadas und der EU im gemeinsamen Ausschuss des Abkommens die Auslegung der Investitionsschutzklauseln begrenzt wird.

Wir stellen damit sicher, dass erst dann ratifiziert wird, wenn die missbräuchliche Auslegung von Definitionen wie „billige und gerechte Behandlung“ und „indirekte Enteignung“ klar begrenzt wird. Die Bundesregierung hat sich mit der EU-Kommission auf eine entsprechende Interpretationserklärung geeinigt, die diesen Anspruch erfüllt und zusätzlich die Bedeutung der Klimaziele hervorhebt. Die Schiedsgerichte müssen diese Erklärung zukünftig berücksichtigen, sofern sie durch den gemeinsamen Ausschuss verabschiedet wird.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Stellungnahme von Prof. Markus Krajewski zur Anhörung zu CETA im Deutschen Bundestag am 12. Oktober 2022 verweisen, in der er konstatiert: „Nach alledem ist damit zu rechnen, dass die aus vergangenen Schiedssprüchen bekannte Tendenz, staatliche Handlungsspielräume stark einzuschränken, durch den vorgeschlagenen Beschluss in Kombination mit dem Wortlaut der CETA-Vorschriften unter CETA keinen Platz greifen wird.“ Prof. Krajewski weist auch nochmal explizit auf Ziffer 3 der Erklärung zu Klimaschutz hin, die es deutlich erschweren wird Investitionen in fossile Energieträger zu schützen. Hier finden Sie die Stellungnahme: https://www.bundestag.de/resource/blob/915248/c3c14d8ef9bd0bebc966f666942b0e69/20-9-163_Stellungnahme-Krajewski_Anhoerung-am-12-10-2022-data.pdf 

Wir haben die erste Lesung des Ratifizierungsgesetzes im Bundestag durchgeführt. Die zweite und dritte Lesung kann aber erst dann stattfinden, wenn der gemeinsame Ausschuss des Abkommens (das sogenannte Joint Committee) die Erklärung verabschiedet hat. Außerdem werden wir die parlamentarische Kontrolle bei der regulatorischen Kooperation verbessern.

Die Einigung bei CETA ist Teil einer Gesamtvereinbarung zur Handelspolitik. In der Einigung mit den Ampel-Partnern haben wir uns auf weitreichende Verbesserungen in der Handelspolitik einigen können, die für alle zukünftigen Abkommen gelten. Wir machen Klimaschutz, Sozial- und Umweltstandards endlich genauso verbindlich wie die wirtschaftlichen Aspekte von Handelsabkommen, indem wir als letzte Möglichkeit auch bei der Verletzung dieser Standards Sanktionen ermöglichen. Wir wollen Investitionsschutzabkommen auf die Schutzstandards direkte Enteignung und Standard Inländergleichbehandlung konzentrieren und damit missbräuchlichen Klauseln ein Ende bereiten. Mit SPD und FDP haben wir uns darauf geeinigt, dass Freihandelsabkommen künftig um interinstitutionelle Vereinbarungen ergänzt werden müssen, die eine bessere demokratische Beteiligung sicherstellen. Dazu soll bei substanzverändernden und vertragsauslegenden Fragen durch die Einbindung des europäischen Parlaments die sogenannte regulatorische Kooperation demokratischer gestaltet werden.

Im Übrigen lehnen wir Erschließung von Frackinggas in Deutschland ab. Die Erschließung von Frackinggas in Deutschland ist mit vielen Unwägbarkeiten verbunden und würde schon rein technisch viele Jahre dauern. Von den notwendigen Sicherheitsüberprüfungen und Genehmigungen ganz zu schweigen. Es gibt auch keinen Standort, an dem Fracking vor Ort auf Akzeptanz stoßen würde. Im Gegenteil, über 2.500 Kommunen haben Resolutionen gegen das Fracking verabschiedet. Wenn überhaupt stände Frackinggas zur Verfügung, wenn es nicht mehr gebraucht würde und aus Klimaschutzgründen auch gar nicht mehr verbrannt werden dürfte.

Das gleiche gilt für Bohrungen nach Öl und Gas in Nord- und Ostsee. Nichts davon stände in absehbarer Zeit zur Verfügung oder würde gar in der aktuellen Gasnotsituation helfen. Insgesamt trägt die heimische Gasförderung nicht erheblich zur Energieversorgung bei und könnte das selbst bei einer Ausweitung nicht leisten. Dazu sind die Vorkommen viel zu limitiert.

Mit freundlichen Grüßen 

Team Dröge

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