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Katharina Dröge
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Frage von Felix H. •

Dt. Datenschutzrecht bildet die Rechte u. Interessen von Mitbetroffenen nicht hinreichend ab; darauf hat die Datenethikkommission 2019 im Gutachten hingewiesen. Warum ist das bei e-Patientenakte so?

In Ihrer Antwort auf die konkrete Frage nach Widerspruchsmöglichkeiten u. Modalitäten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in e-Patientenakten von leiblichen Verwandten haben Sie keine verständliche Antwort gegeben: https://tinyurl.com/56j3mnte, auch Ihr Parteikollege aus Köln, S. Lehmann: https://tinyurl.com/mtm3x4t2

Im Gegensatz dazu kennen mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden jenseits des Hinweises auf § 21 DSGVO kein informiertes Verfahren zu einem solchen Widerspruch.

Das aktuelle Datenschutzrecht bildet die Rechte und Interessen von Mitbetroffenen (diskutiert unter Stichwörtern wie "Kollektive", "Group Privacy", "relationale Daten") nicht hinreichend ab; darauf hat auch die Datenethikkommission 2019 in ihrem Gutachten hingewiesen: https://tinyurl.com/4j27hape (z.B. S. 94). Bei Gendaten werde dies besonders deutlich, s. z. B.: Costello, Genetic Data and the Right to Privacy: Towards a Relational Theory of Privacy?, 2022, https://tinyurl.com/ywtuj7tn

Woran liegt's?

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Antwort von
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Lieber Herr H.

die Datenethikkommission hat in ihrem Gutachten von 2019 sehr vehement die Dringlichkeit des Auf- und Ausbaus der elektronischen Patientenakte betont, um "die Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung zu verbessern". Dabei hat sie zu Recht auf die Bedeutung der Informationssicherheit und der Patientenhoheit hingewiesen. 

Seit 2019 ist die Entwicklung der ePA sowohl in technischer als auch konzeptioneller Hinsicht vorangeschritten. Es bleibt aber dabei, dass die Sicherheit der Daten und auch die Patientenhoheit über diese Daten entscheidende Kriterien für den Erfolg der ePA sind. Deswegen entscheiden die Versicherten selbst, ob sie eine Akte wollen und Zugriff auf die ePA besteht nur in Fällen, in denen die Versicherten der ePA nicht widersprochen haben. Außerdem wird für die Zugreifenden ein nachgewiesener Behandlungs- bzw. Versorgungskontext vorausgesetzt. Die Versicherten können auch den Zugriff auf bestimmte Daten sperren und Daten sogar löschen. 

Durch die ePA stehen den Versicherten relevante Informationen und Dokumente sodann sicher und übersichtlich zur Verfügung. 

Viele Grüße

Team Dröge

 

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