Sehr geehrte Frau Dröge, warum werden die Ukrainischen Staatsbürger aktuell nicht unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit in NRW eingebürgert? Muss man sein Leben für die Behördenbürokratie riskieren?
Sehr geehrter Vitaly S.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Dröge.
Mit dem Koalitionsvertrag sind wir unserem Ziel, ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg zu bringen, einen großen Schritt näher. Wir beenden die schleichende Aushöhlung des Staatsangehörigkeitsrechts und knüpfen an die erste große Reform unter Rot-Grün aus dem Jahr 2000 an, wo wir erstmalig mit der Tradition des wilhelminischen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes gebrochen haben. Die Staatsangehörigkeit wird ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und Zugehörigkeit werden. Mehr als 20 Jahre nach der unsäglichen „Doppelpass-Kampagne“ soll dann für alle Einbürgerungen gelten, dass sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sind. Darüber hinaus wird die Lebensleistung der sog. Gastarbeiter*innen-Generation dadurch gewürdigt, dass wir nicht zuletzt ihre Einbürgerung erleichtern. Dies sind Meilensteine in der Einbürgerungspolitik, die endlich den Lebensrealitäten vieler Menschen in unserem Land gerecht wird.
Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die geplante Gesetzesänderung möglichst schnell auf den Weg gebracht wird. Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dröge