Liebe Katharina! Bedeutet "Wahlfreiheit stärken", daß ich, egal in welchem Alter, von der privaten in die gesetzl. Kasse wechseln kann? Ansonsten ist eure Abkehr von der Bürgervers. eine Enttäuschung.
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Liebe Frau E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Wechsel von einer privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wahlfreiheit ist generell wichtig für unser Krankenversicherungssystem. Während der Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung problemlos möglich ist, ist er in der Privaten Krankenversicherung mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Wer hier in eine andere Krankenversicherung wechselt, verliert in der Regel einen großen Teil seiner Altersrückstellungen. Wir setzen uns daher dafür ein, die Portabilität der Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung zu ermöglichen. Wer wechselt, soll wesentliche Teile seiner Rückstellung „mitnehmen“ können. Eine solche Möglichkeit stärkt den Wettbewerb um eine gute und bezahlbare Versorgung auch in der Privaten Krankenversicherung. Es kann gerade Versicherten helfen, die in teuren, aber leistungsschwachen Tarifen gefangen sind.
Auch eine Reform von Standard- und Basistarif können wir uns vorstellen, um eine bessere Absicherung der Versicherten zu erreichen. Außerdem begrüßen wir eine größere Wahlfreiheit von Beamten und Beamtinnen. Diese wurde bereits durch eine Einführung einer pauschalen Beihilfe in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen, Thüringen ermöglicht. Auch auf Bundesebene halten wir eine solche pauschale Beihilfe für dringend notwendig.
Der Wunsch nach einer einfachen Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung ist verständlich. Allerdings handelt es sich bei der Gesetzlichen Krankenversicherung um eine solidarische Krankenversicherung. Daher müssen auch die Interessen der gesetzlich Versicherten berücksichtigt werden. Insofern müssten einfache Rückkehrregelungen so ausgestaltet werden, dass die gesetzlich Versicherten nicht überfordert werden, z.B. indem bei einem Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung wesentliche Teile der Altersrückstellung mitgenommen werden müssen.
Viele Grüße
Team Dröge