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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas H. •

Bleibt der Familiennachzug (insb zu deutschen Fachkräften) ein Lippenbekenntnis der Ampel?

Sehr geehrte Frau Dröge,
weshalb wird die Abschaffung des Sprachnachweis beim Familiennachzug insb. zu DEUTSCHEN FACHKRÄFTEN nicht umgesetzt? Dies hätte bereits im Rahmen das FachkräfteeinwandG erfolgen können. Zumal zum einen der Wirtschaftsstandort DE gestärkt würde (damit dt Fachkräfte wie dt.Ingineure nicht auswandern) und zum anderen langfristig auch Wählerstimmen (durch Einbügerung) gesichert würden. Ferner werden Sie für dieses Vorhaben beim Familiennachzug zu DEUTSCHEN FACHKRÄFTEN sicherlich auch mehr Unterstützung finden, sodass sich die schrittweise Streichung auch anbietet.
Zudem hatte eine andere Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Sprachnachweises bereits im MAI 2022 mit Verweis auf Ihren Koalitionsvertrages 2021 in den BT eingebracht. Weshalb dies abgelehnt wurde, ohne selbst mit einem Gesetz umzusetzen ist nicht nachvollziehbar!
Insofern die Frage: Bleibt der Familiennachzug (insb zu deutschen Fachkräften) ein Lippenbekenntnis der Ampel?
MfG
Andreas A.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland und braucht als solches auch eine moderne Migrationspolitik – davon sind wir als Bündnisgrüne Bundestagsfraktion überzeugt. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartner*innen haben wir deshalb zahlreiche Reformmaßnahmen im Koalitionsvertrag vereinbart, an deren Umsetzung wir seit zwei Jahren arbeiten. Zu den weitreichenden und gleichermaßen aufwendigen Vorhaben gehören dabei die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sowie die Gesetze zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und die Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren.

Im Rahmen eines modernen Migrationsrecht ist der Familiennachzug für uns ein zentrales Thema. Dementsprechend haben wir die Voraussetzungen und weiteren Regelungen für einen Familiennachzug schon im Dezember 2022 mit dem Chancenaufenthaltsrecht maßgeblich verbessert. Getreu der Tatsache, dass man eine Sprache am besten lernt, wenn man von ihr umgeben ist, müssen Ehegatten und Kindern von Fachkräften ab dem 16. Lebensjahr beispielsweise nun keine Sprachnachweise vor der Einreise erbringen.

Klar ist für uns aber auch, dass das nur der erste Schritt war, da diese Erleichterung nur für eine bestimmte Personengruppe gilt. Wir haben mit der SPD und der FDP im gemeinsam Koalitionsvertrag vereinbart, dass beim Familiennachzug der Sprachnachweis vor der Einreise für alle Menschen gestrichen wird. Diese Zielsetzung gilt es einzuhalten. Dafür setzen wir uns im Parlament ein und vertreten diese Maßgabe auch gegenüber dem Bundesinnenministerium. Wir setzen uns dementsprechend dafür ein, dass in einem weiteren Gesetzespaket eine solche Regelung enthalten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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