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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Giuseppe V. •

Frage an Katharina Dröge von Giuseppe V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum haben Sie für eine automatische Anpassung der Diäten gestimmt und sich somit der regelmäßigen Diskussion diesbezüglich entzogen?

Und wie vereinbaren Sie diese Entscheidung mit der sonst so kritischen Auseinandersetzung, wenn es um die Managergehälter geht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abstimmung über die Diätenerhöhung.

Über Jahre wurde öffentlich darüber gestritten, wie die Höhe der Abgeordnetenentschädigung (https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1333/260804) sein soll, wer sie festlegt und wie eine Erhöhung von Bezügen stattfindet. Im Jahr 2011 wurde eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament mit der Drucksache 17/12500 Empfehlungen vorgelegt hat (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf). Dazu wurden in der letzten Legislaturperiode Beschlüsse im Bundestag gefasst. In der neuen Wahlperiode muss der Bundestag diese Beschlüsse verlängern.
Die Anpassung ist an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt, indem die Abgeordnetendiäten entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex steigen. Die Bezugnahme auf den allgemein verwendeten Nominallohnindex kann den Vorwurf der „Selbstbedienung“ entkräften.
Das Verfahren führt damit zu einer transparenten, für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Erhöhung. Die Indexierung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine eigene, öffentliche und nachvollziehbare Entscheidung des Parlaments über die Entschädigung.
Eine Reform der Altersversorgung haben wir Grüne seit Jahren angemahnt. Sie ist nötig. Hier gab es bislang keine Bereitschaft der anderen Fraktionen zu Veränderungen. Wir werden dazu erneut parlamentarisch aktiv werden. Aber das stand nicht zur Abstimmung. Das von der unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts diskutierte „Bausteinmodell“ für die Altersversorgung muss der Bundestag ernsthaft prüfen.
Hierdurch würden Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert sowie über eine Zusatzversorgungskasse (ähnlich einer betrieblichen Altersversorgung) abgesichert. Daneben müssten sie in gewisser Höhe Eigenvorsorge betreiben. Dieses Modell entspräche der Altersversorgungsrealität der Bevölkerung eher als eine beamtenrechtsähnliche Versorgung nach dem derzeitigen Modell.
Wenn Sie Interesse haben, empfehle ich zum Weiterlesen einen Artikel der Süddeutschen Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/politik/diaeten-im-bundestag-das-laestige-privileg-der-abgeordneten-1.3790611) oder den Faktencheck der Rheinpfalz (https://www.rheinpfalz.de/nachrichten/politik/artikel/das-gehalt-der-abgeordneten-und-die-maer-der-populisten/).
Bei der Diskussion um Managergehälter geht es um eine ganz andere Größenordnung: Der Vorstandsvorsitzende eines DAX-Unternehmens erhielt im Jahr 2016 im Schnitt 5.100.000 Euro und damit beispielsweise mehr als das vierzigfache eines Bundestagsabgeordneten. Deshalb fordern wir den Steuerabzug für Managergehälter bei 500.000 Euro zu deckeln.

Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Dröge

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