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Katharina Beck
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Frage von Jochen T. •

Wird das Parteispendengesetz nun überarbeitet, hinsichtlich der Empfehlungen von Siegmund in Potsdam, damit Parteispenden transparenter werden?

"Zitat Das könnte auch einen Versuch darstellen, Gelder an der Parteikasse vorbei direkt an ihn zu schleusen – als Direktspende wäre das nicht notwendigerweise illegal.
Parteispenden seien „natürlich mit Abstand das Sauberste“, sagt Siegmund dann noch. „Nichtsdestotrotz“ gebe es „absolut legale Wege, um Zuwendungen zu machen“. Er macht einen Vorschlag, über „Agenturen“ und „Personalgeschichten“ zu gehen. Seine Bitte: so etwas im Einzelgespräch auszumachen, „um individuell den besten Weg zu finden“."
https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/
Sollten also Verbuchungen von Agenturen, Personalkosten bei allen Parteien rückwirkend überprüft werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Kontrolle und Überprüfung von Parteifinanzen erfolgt durch die Bundestagspräsidentin mithilfe der Bundestagsverwaltung. Die Annahme von Spenden sowie deren Verbot sind im Parteiengesetz geregelt. Eine Übersicht finden Sie hier.

Das zugrundeliegende Parteiengesetz haben wir Ende letzten Jahres bereits mit weiteren Transparenzregeln versehen und im Bundestag verabschiedet. Insbesondere Einnahmen aus dem Parteien-Sponsoring müssen künftig veröffentlicht werden, und verdeckte Werbemaßnahmen, sogenannte Parallelaktionen, können sanktioniert werden. Entsprechende Verbesserungen des Gesetzes sind auch als unmittelbare Reaktion auf solche Praktiken zu verstehen, insbesondere von Parteien, die in der Vergangenheit viel Aufwand betrieben haben, um die Herkunft ihrer Finanzierung zu verschleiern.

Mit der Novellierung des Parteiengesetzes sind wir damit einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz gegangen. Finanzielle Abhängigkeiten und Interessenkonflikte sind nun frühzeitig erkennbar. Mit der Reform sind außerdem Großspenden ab 35.000 Euro künftig unverzüglich anzuzeigen und zu veröffentlichen. Bislang lag die Grenze bei 50.000 Euro. Dies ist ein wegweisender Schritt in die richtige Richtung. Aufgrund der erst Anfang des Jahres in Kraft getretenen Änderungen, finden rückwirkende Überprüfungen von Zuwendungen an Parteien nicht statt. Nähere Details können hier nachgelesen werden.

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße
Katharina Beck

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