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Katharina Beck
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Frage von Hans M. •

Wie verhindert Grüne Außenpolitik, dass eine mögliche Einziehng eingefrorenen russichen Staatsvermögens für die Ukraine, nicht zum ggf. Präzedensfall gegen Deutschland werden kann? (Q.: *** s.u.)

Es scheint möglich, dass die Ukraine vorm Staatsbankrott steht.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/ukraine-schulden-glaeubiger-100.html
DIe Ukraine ist weder EU, noch NATO Mitglied.
Die Ukraine fordert, eingerfrorenes russisches Staatsvermögen einzusetzen und der Ukraine als Reparation zu zahlen!.
Fragen.
1. Nach welchem international geltenden Recht, könnte man Russland enteignen?
2. Schafft man mit Russlands Enteignung einen Präzedenzfall? öffnen wird anderen Ländern damit einen Weg, durch die Enteignung deutschen Eigentums, Reparationsleistungen für den Zweiten Weltkrieg zu erzwingen?
Polen fordert, trotz geltender Verträge, 1,3 BILLIONEN € von Deutschland !
https://www.stern.de/politik/ausland/polen-fordert-1-3-billion-euro-von-deutschland--was-es-damit-auf-sich-hat-32999912.html
Was, wenn dann Griechenland, oder gar Russland selbst, Reparationsleistungen für den Zweiten Weltkrieg erzwingen??Q.: *** https://internationalepolitik.de/de/die-heikle-frage-der-enteignung

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich Ihrer Bedenken bezüglich des Einziehens von bereits eingefrorenem, russischem Staatsvermögen möchte ich gleich zu Beginn unterstreichen, dass sowohl die Grüne Bundestagsfraktion als auch die Bundesregierung, dem völkerrechtlichen Grundsatz der Immunität staatlichen Vermögens hohe Bedeutung beimisst. So wie jeder andere Staat genießt auch Russland die Immunität nach Maßgabe des Völkergewohnheitsrechts - diese schützt auch hoheitlich genutztes Vermögen vor staatlichen Eingriffen.

Ungeachtet dessen erwarten wir von der Russischen Föderation die sofortige Einstellung ihres brutalen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie die anschließende Entschädigung für durch den Angriffskrieg entstandene Schäden. Sofern nicht beide Bedingungen erfüllt sind, werden auch weiterhin die Vermögenswerte Russlands eingefroren bleiben. Siehe auch Punkt 4 der Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024: https://www.consilium.europa.eu/media/xysmymhe/euco-conclusions-27062024-de.pdf

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Herzliche Grüße

Katharina Beck

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