Frage von Ursula B. •

Werden Sie den Antrag unterstützen, das Verfassungsgericht mit der Prüfung zu beauftragen, ob die AfD verfassungsfeindlich ist?

Sehr geehrte Frau Beck,

ich mache mir große Sorgen um unsere Demokratie. Die AfD ist dabei die Demokratie von innen heraus anzugreifen. Beweise dafür gibt es genug. Nur ein Beispiel: In ihrer Rede auf dem Parteitag hat Alice Weidel Geschichtsrevisionnismus betrieben. Fakt ist und bleibt: Hitler war ein Nazi, auch wenn Frau Weidel etwas anderes behauptet. Meine beiden Großväter, einer Kommunist, der andere Sozialdemokrat waren im Gefängnis und haben die Nazizeit nur mit viel Glück überlebt. Frau Weidel verhöhnt alle Opfer des Nationalsozialmus mit ihren Aussagen über Hitler, die sie in weiteren Interviews wiederholt. Auch hier wäre zu prüfen, ob diese Aussagen nicht strafbar sein könnten. Wann endlich stehen die demokratischen Parteien auf und wehren sich dagegen, dass eine faschistische Partei noch mehr Macht bekommt?

Falls Sie den Antrag nicht unterstützen erklären Sie mir bitte Ihre Gründe hierfür.

Portrait von Katharina Beck
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau B.

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema.

Ich teile Ihre Einschätzung bezüglich der großen Gefahrenlage, die von der rechtsextremen AfD ausgeht. Demokratie lebt von Meinungsvielfalt, aber sie hat auch Grenzen: Dort, wo sie, wo unser Grundgesetz bedroht wird. Die AfD hat in den letzten Jahren gezeigt, dass sie nicht nur in drei Landesverbänden eine gesichert rechtsextreme Partei ist - sondern sie ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden.

Hetze, Hass und rechtsextreme Netzwerke schaden Deutschland.

Es ist ein großes Privileg und Wohlstandsgarant, in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung zu leben. Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert des Rechtsstaates – weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung können über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden. Gemäß Art. 21 IV GG liegt diese Prüfung allein beim Bundesverfassungsgericht.

Wir Abgeordneten - als Bundestag (oder eben Bundesrat und Bundesregierung) können nach § 43 II BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einreichen, die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen.

Ein Prüfverfahren ist der richtige Weg, um zu klären, ob die AfD als verfassungsfeindlich einzustufen ist. Es ist ein rechtsstaatlicher Prozess, der die Stärke und die Prinzipien unserer Demokratie unterstreicht.

Dies ist keine Frage von politischer Konkurrenz, sondern eine von Verantwortung für unsere Demokratie. Gemeinsam müssen wir für ein Land einstehen, das Vielfalt, Respekt und Freiheit - das unser Grundgesetz - verteidigt.

Ich habe die Entscheidung meiner Unterstützung intensiv durchdacht, denn es liegen unterschiedliche Anträge vor. Die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht wird Zeit in Anspruch nehmen - und unsere Demokratie muss jetzt, besser zu früh als zu spät, geschützt werden. Daher unterstütze ich den Antrag von meinem Kollegen Till Steffen und anderen.

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße
Katharina Beck

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Katharina Beck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN