Frage von Petra A. •

Welche Positionen vertritt Ihre Partei in Fragen, die für Säkulare von besonderem Interesse sind?

Sehr geehrte Frau Beck,

welche Positionen vertritt Ihre Partei in Fragen, die für Säkulare von besonderem Interesse sind?

- Klare Trennung von Staat und Religion

- Reformmöglichkeiten beim diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrecht,

- Ablösung der Staatsleistungen,

- Schwangerschaftsabbruch und Suizidhilfe,

- Gleichstellung konfessionsfreier Menschen,

- Ethikunterricht und klare Trennung von Religion und Bildung,

- Finanzierung von Bekenntnisschulen,

Mit freundlichen Grüßen Al D.

Portrait von Katharina Beck
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau A. D.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl halten wir grundsätzlich fest: "Auch Konfessionsfreie tragen zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei und haben Anspruch auf umfassende Berücksichtigung ihrer Belange und gleichberechtigte Teilhabe." Hier finden Sie das ganze Wahlprogramm: https://www.gruene.de/artikel/zusammen-wachsen#Download%20Wahlprogramm

In der ablaufenden Legislaturperiode haben uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vor allem vier der von Ihnen genannten Themen beschäftigt:

Zur Reform des Kirchlichen Arbeitsrechtes hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Dialogprozess mit Vertreter*innen von Kirchen und Diakonie veranstaltet. Leider konnte dieser Prozess wegen des vorzeitigen Endes der Legislatur nicht zu einem Abschluss mit Gesetzesinitiativen gebracht werden. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl halten Bündnis 90/Die Grünen deshalb fest: "Wir treten dafür ein, dass das kirchliche Arbeitsrecht reformiert und die gewerkschaftliche Mitbestimmung gefördert wird sowie die Ausnahmeklauseln für die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgehoben werden. Der religiöse Verkündigungsbereich bleibt hiervon unberührt."

Die Ablösung der Staatsleistungen ist eine alte Verfassungsverpflichtung, die die grüne Bundestagsfraktion schon mehrfach in verschiedenen Wahlperioden aufgegriffen hat, auch in der nun ablaufenden. Hier waren die Verhandlungen zu einem Grundsätzegesetz weit vorangeschritten, konnten aber aufgrund des Widerstandes der Länder ebenfalls nicht zum Abschluss gebracht werden. Die Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bleibt dran.

Zur Reform des Schwangerschaftsabbruches hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrere Initiativen vorangetrieben: Bereits im ersten Regierungsjahr haben wir das Werbeverbot in §219a ersatzlos gestrichen. Näheres dazu finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/paragraf-219a-ist-endlich-aufgehoben/. Mit der Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes 2024 haben wir Schwangere besser vor der sog. Gehsteigbelästigung geschützt. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/wir-wollen-gehsteigbelaestigung-verhindern/. Zuletzt haben viele Abgeordnete der bündnisgrünen Bundestagsfraktion in einem überfraktionellen Gesetzentwurf die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013775.pdf) sowie in einem Antrag die Verbesserung der Versorgungslage von ungewollt Schwangeren (https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013776.pdf) gefordert. Damit hat sich auch der Rechtsausschuss am 10.02.2025 befasst. Unter anderem aufgrund des Widerstands von Union und FDP kam jedoch keine Mehrheit für einen Abschluss des Gesetzes zustande. Auch zu diesem Thema gibt es einen ausführlichen Abschnitt im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen: "Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr in §218 des Strafgesetzbuches kriminalisiert, sondern grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Entsprechend den Empfehlungen der Fachkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, soll in der Frühphase einer Schwangerschaft der Abbruch rechtmäßig sein und für die mittlere Phase ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Wir treten dafür ein, dass eine freiwillige Beratung durch ein Recht auf Beratung und ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert ist. Eine verpflichtende Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch lehnen wir ab. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff möglichst wohnortnah mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen und telemedizinische Betreuung ausgebaut werden."

Um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidbeihilfe umzusetzen, gab es in der ablaufenden Legislaturperiode mehrere Gesetzesentwürfe, die jeweils einzelne Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt haben, denn diese Frage gilt als Gewissensentscheidung und wird deshalb von Gruppenanträgen und nicht von Anträgen der Fraktionen beantwortet. Keine dieser Initiativen hat allerdings eine Mehrheit erreicht. Hier finden Sie eine Übersicht: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-de-suizidhilfe-897826 Im Wahlprogramm halten Bündnis 90/Die Grünen fest: "Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts - selbstbestimmtes Sterben frei von Druck ein. Unser Ziel ist es, dass dieses Urteil in der Praxis umgesetzt werden kann."

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße
Katharina Beck

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