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Katharina Beck
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Frage von Franz W. •

Welche Möglichkeiten gibt es, den Riesterbausparer bei Fälligkeit ohne Verlust der Zulagen ausgezahlt zu bekommen? Themenfeld: energetische Sanierung bis Ende 23 erfolgen, neue Regelung ab 01.01.2024?

Sehr geehrte Frau Beck. Mein Riesterbausparer (30.000 €) läuft demnächst aus. Ich habe eben mit der LBS telefoniert. Die wissen garnichts und verweisen auf das 2 Halbjahr, erneut nachzufragen. Laut §92a EStG Abs.1 (3) gibt es EVENTUELL ab 1.1.2024 eine Neuregelung. Unser HABECK! verbietet aber den Einbau einer Heizung nach diesem Zeitpunkt. Ich möchte das Geld für die Modernisierung einer Heizung mit Niedertemperatur-Brennwerttechnik verwenden, aber die Gesetzeslage ist unklar. Die Zuteilung MEINES EIGENEN GELDES ist nur bei energetischer Sanierung möglich (was mir bei Abschluss nicht konkret mitgeteilt wurde). Da ich Besitzer eines Eigenheims bin und nicht irgendwo sinnlos irgendwas sanieren kann um an mein eigenes Geld zu kommen gibt es alternativ die Regelung mit Verrentung, lt. Sparkasse mit aktuell ca. 101,02€. D.h. mein Geld hätte ich in 297 Monaten bzw. in 25 Jahren zurück (wobei dann 101 Euro vielleicht den Gegenwert einer Packung Kaugummi darstellt). Ich nenne das Betrug.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

 

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Wohn-Riester ab dem 01.01.2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden kann. Diese Erweiterung der Verwendung ist wichtig, denn je höher die Energiekosten, desto wichtiger ist auch eine energiesparende Heizung oder eine gute Dämmung. Ab dem 01.01.2024 können Sie den Wohn-Riester also auch für die Modernisierung einer Heizung nutzen, wenn sie den Maßgaben einer energetischen Sanierung entspricht. 

 

Folgende energetische Sanierungsmaßnahmen gehören außerdem dazu und sind ab 2024 für die Verwendung des Wohn-Riesters möglich: Wände, Dachflächen und Geschossdecken dämmen, Fenster, Außentüren oder Heizungsanlage erneuern, Lüftungsanlage erneuern oder einbauen, digitale Systeme einbauen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren, bestehende Heizungsanlage optimieren, wenn diese älter als zwei Jahre ist. 

Die genauen Kriterien, was als förderfähige energetische Sanierung gilt, richtet sich dabei nach den Kriterien, die auch für eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gilt (§ 35c Absatz 1 EstG). Dazu zählt, wie oben aufgeführt, auch die Erneuerung der Heizungsanlage, z. B. durch Solarkollektoranlagen oder Wärmepumpen oder nach § 35c Absatz 1 Satz 4 EStG auch die Kosten für Energieberater zu den förderbaren Maßnahmen.

Ich möchte Sie an dieser Stelle auf die Energieberatungsangebote der Verbraucherzentralen hinweisen, die vielleicht bei der Entscheidung helfen können, wie Ihr Wohnriester-Guthaben in Ihrem konkreten Fall am sinnvollsten eingesetzt werden kann: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/ 

 

Nun zu Ihrer Anmerkung zur Verrentung. Hintergrund der eher geringen monatlichen Auszahlung ist, dass die Versicherungsunternehmen bei einer Verrentung eine lebenslange Rente garantieren müssen und daher vorsichtig kalkulieren müssen, damit die versprochenen Leistungen der Versicherungsverträge auch aus den eingenommenen Beiträgen finanziert werden können. Die Berechnung der Lebenserwartung erfolgt anhand von sogenannten Sterbetafeln. Auch wir Grüne kritisieren, dass Versicherer teils mit zu hohen Lebenserwartungen und folglich auch mit hohen Sicherheitszuschlägen kalkulieren, was die ausgezahlten Beiträge an die Riester-Sparer unverhältnismäßig schmälert. 

 

Unser Konzept eines Bürgerfonds für die private Altersvorsorge sieht deshalb auch keine Zwangsverrentung vor. Die oft enttäuschend geringen Auszahlbeträge, die Sie hier auch benennen, ist aus unserer Sicht nur eine der vielen Baustellen, die zeigt, dass wir bei der privaten Altersvorsorge dringenden Reformbedarf haben. Die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe private Altersvorsorge hat im Februar 2023 ihre Arbeit aufgenommen und wird zum September 2023 Ergebnisse präsentieren. Aus Grüner Sicht muss das Ziel sein, dass Bürger*innen ein verlässliches und renditestarkes Angebot für die private Altersvorsorge bekommen, nach unserer Vorstellung in Form eines öffentlich-verwalteten Vorsorgefonds mit geringen Kosten und hohen Renditen. Mehr dazu hier: https://www.gruene.de/artikel/ein-buergerfonds-fuer-die-altersvorsorge 

 

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann, auch wenn wir auf die ganz konkreten Förderprogramme noch ein wenig warten müssen. Der Austausch mit Bürger*Innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

 

Herzliche Grüße

 

Katharina Beck

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