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Katharina Beck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Paul L. •

Wann kommt endlich das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung

Sehr geehrte Frau Beck,

die höchste richterliche Instanz hat die Bundesbeamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt. Ich finde es interessant mit welcher Arroganz sich diese Regierung weiterhin darüber hinweg setzt, dass eine BVerG Vorgabe nicht umgesetzt wird!

Schafft es diese Regierung überhaupt noch diese Vorgabe umzusetzen, so wie es sämtl. Bundesländer bereits getan haben? Das kann doch wirklich nicht so schwer sein, ein Gesetz voran zu bringen, zumal es ja bereits den Entwurf des BBVAngG gibt.

Woran liegt es schon wieder, dass diese Regierung es mal wieder nicht auf die Reihe bekommt? Ist Ihnen auch bewusst, dass hier Wähler verstimmt werden? Wie können Sie den Beamten vermitteln, dass die Regierung es im Moment ignoriert ein Urteil des BVerfG umzusetzen? Finden Sie es angebracht, dass sämtl. Sozialleistungen (Bürgergeld) hochgeschraubt werden, aber für die Beamten die das Rückrad des Staates sind, keine ausreichende Alimentation vorgenommen wird? Wann kommt das Gesetz?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.

Wir von Bündnis90/Grünen sehen einen klaren Handlungsbedarf für eine verfassungskonforme Lösung der Beamtenalimentation. Spätestens seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai 2020 ist dies unumgänglich.

Die Gesetzgebungskompetenz liegt im Fall der Bundesbesoldung nicht beim Bundesministerium der Finanzen mit dessen Gesetzesentwürfen ich mich als Sprecherin für Finanzpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und stellvertretende Sprecherin des Finanzausschusses beschäftige, sondern beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Am 06.11 2024 hat Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Pressemitteilung zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten herausgegeben (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz).

Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene ergangene Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zu dem durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes gewährleisteten Prinzip der amtsangemessenen Alimentation umgesetzt werden, die mittelbar auch den Bund betreffen.

Der Gesetzentwurf setzt die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 um.

Mit den Regelungen des Gesetzentwurfs werden insbesondere Bedienstete und Versorgungsempfänger der unteren Besoldungsgruppen mit Kindern in Gebieten mit einer hohen Mietbelastung unterstützt.

Der Gesetzentwurf enthält die folgenden Kernpunkte:

  • Die Eingangsbesoldung im einfachen und mittleren Dienst wird angehoben.
  • Es ist ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) vorgesehen, der sich an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen und den familiären Verhältnissen der Bundesbeamtinnen und -beamten orientiert.
  • Diese Regelungen werden auf die Soldatinnen und Soldaten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen.
  • Bei der Bedarfsermittlung zur Sicherstellung der Mindestalimentation in Abhängigkeit vom Grundsicherungsniveau wird – wie in den Ländern überwiegend der Fall – ein Einkommen des Ehepartners bzw. einer mit dem Beamten in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebenden Person in Höhe der Grenze einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob, aktuell 538 Euro/Monat) als Hinzuverdienst berücksichtigt.
  • Die Regelungen zum Familienzuschlag der Stufe 1 (Verheiratete, Lebenspartner, Verwitwete und Ledige mit Kind) werden vereinfacht und damit der Verwaltungsvollzug deutlich erleichtert.
  • Für zurückliegende Zeiträume ab 2021 sind Nachzahlungen für alle Berechtigten vorzusehen, bei denen nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind. Der Gesetzentwurf enthält die hierzu erforderliche Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.

Den Gesetzentwurf finden Sie hierhttps://www.bmi.bund.de/BBVAngG

Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden. 

Herzliche Grüße

Katharina Beck

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