Streichung der verfassungswidrigen Verlustverrechnungsbeschränkung bei Kapitalerträgen
Sehr geehrte Frau Beck,
viele Verfassungsrechtler und selbst der BFH sehen die Einschränkungen der gesonderten Verlustverrechnungen von Aktien und Termingeschäften als verfassungswidrig an. Der BFH hat diese Frage in Bezug auf Aktien an das BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Beobachter erwarten, dass das BVerfG dieser Meinung folgen wird.
Sie begründen die aktuelle Gesetzeslage insbesondere damit, dass diese Verluste die Allgemeinheit in besonderer Weise belasten würden. Worauf stützen Sie diese Aussage? Gibt es dazu belastbare Zahlen? Und, wenn man der Argumentation folgt, kommen dann andererseits nicht auch entsprechende Gewinne aus gleichartigen Anlageklassen der Allgemeinheit in besonderer Weise zu Gute? Aus welchen sachlichen Gründen halten Sie hier an einer Ungleichbehandlung fest? Wollen Sie sehenden Auges eine Niederlage vor dem BVerfG erleiden?
Sehr geehrter Herr B.,
der Bundesfinanzhof hatte die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannt. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung - auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und uns enthalten, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten.
Grundsätzlich teilen wir Grüne zwar das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die von Ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit der Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen innerhalb der Ampel-Regierung nicht durchsetzen.
Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren aber weiterhin durchaus angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.
Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden.
Herzliche Grüße und eine besinnliche Zeit wünscht Ihnen
Katharina Beck