Sehr geehrte Frau Beck, bedeutet die Abschaffung der Spekulationsfrist für private Immobilienverkäufe auch den Wegfall der Teilfreistellung für Immobilienfonds?
Bundestagswahlprogramm 2021 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Kapitel 2, Seite 92
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Im Falle eines Wegfalls der Zehn-Jahres-Frist bei Veräußerungsgewinnen von privaten Immobilien sollte voraussichtlich auch eine Anpassung der Regelungen im Investmentsteuerrecht notwendig werden.
Dabei sollte die Teilfreistellungsquote in § 20 Abs. 3 InvStG von 60 %, insoweit es sich bei den Anlegern um natürliche Personen handelt, verringert werden. Andernfalls wäre eine Anlage in Immobilienfonds im Vergleich zu den Regelungen zur Immobilienbesteuerung im Einkommensteuerrecht wesentlich privilegiert.
Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden.
Herzliche Grüße
Katharina Beck
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Katharina Beck
Finanzpolitische Sprecherin und Leiterin der AG Finanzen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN
Stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags