Abstimmung am 26.09.24 zum BEG IV (Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie). Erklären Sie mir bitte, wie in aller Welt der Bundestag für dieses Gesetz stimmen konnte.
Sehr geehrte Frau Beck,
mein Name ist Marcel T., ich bin Grünen-Mitglied im OV München-Haar und wende mich an Sie, weil Sie aufgrund Ihrer Ausschusstätigkeit sicherlich gut im Thema sind mit der Bitte um Erläuterung, wie in aller Welt der Bundestag für dieses Gesetz stimmen konnte.
Mir geht es um den Teil des Gesetzes, der die Aufbewahrungsfristen für die wichtigen Beweismittel für Ermittlungen gegen Milliardengeschäfte wie Cum Cum usw. verkürzen soll. (von 10 auf 8 Jahre) Dadurch könnten mutmaßlich Kriminelle legal Buchungsbelege und Rechnungen vernichten und sich somit einer Verfolgung entziehen. (Quelle: Berichterstattung Heute Journal vom 26.09.2024 und Petition Anne Brorhilker)
Es ist doch offensichtlich, dass hier unter dem Deckmantel "Bürokratieabbau" kriminellen Kräften geholfen würde. Wie konnte es hierfür eine Mehrheit geben?
Mit der höflichen Bitte um Erklärung und ggf. Darlegung von Bemühungen, diesen Teil des Gesetzes noch im Bundesrat zu stoppen.
Grüße, Marcel T.
Lieber Marcel,
vielen Dank für deine Nachricht zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Ich kann Deine Enttäuschung gut nachvollziehen, auch wir Grüne Finanzer*innen sehen diese Maßnahme.
Wir Grüne haben seit Beginn der Beratungen zum BEG-IV darauf aufmerksam gemacht, dass eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für die Strafverfolgung von Steuerbetrug oder schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum sehr problematisch ist.
Für die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen wurde vom Bundesministerium der Justiz im Vergleich mit anderen Maßnahmen die höchste Entlastungswirkung von ca. 600 Millionen Euro pro Jahr errechnet. Daher wurde dieser Maßnahme in den Verhandlungen eine sehr hohe Bedeutung zugerechnet. Grundsätzlich wollen auch wir Grüne Fortschritte beim Bürokratieabbau und im BEG-IV sind auch eine Vielzahl an sinnvollen Maßnahmen enthalten wie zum Beispiel die Lösung zur Digitalisierung im Nachweisgesetz.
Es ist uns dennoch in den Verhandlungen gelungen, im Hinblick auf die Aufbewahrungsfristen Schlimmeres zu verhindern und Verbesserungen zu erzielen. Zwischenzeitlich war eine Verkürzung der Fristen auf 5 Jahre im Gespräch – das konnten wir verhindern. Zudem haben wir erreicht, dass die Verkürzung der Fristen bei den für die CumEx/CumCum-Themen entscheidenden Finanzinstitutionen erst ein Jahr später als ursprünglich geplant in Kraft tritt. Damit ist zumindest wertvolle Zeit gewonnen, in der Unterlagen noch gesichert und noch offene Fälle ermittelt werden können, die bis jetzt noch nicht auf der Agenda der Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften standen.
Zudem haben wir Grüne das Bundesministerium der Finanzen gebeten, die Ermittlungsarbeit gezielt zu unterstützen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt von seiner Rechts- und Fachaufsicht über das Bundeszentralamt für Steuern Gebrauch zu machen, um die ihm unterstellten Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden anzuweisen, Finanzunternehmen im Hinblick auf Cum-Cum-Fälle für die Jahre 2014 - 2017 mit höchster Priorität zu prüfen.
Zum BEG-IV und insbesondere den Aufbewahrungsfristen habe ich eine Rede im Bundestag gehalten: https://www.youtube.com/watch?v=-gKQE7Iq4lg
Ich habe mich gefreut, dass Sie sich an mich gewandt haben und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen kann. Der Austausch mit Bürger*innen ist mir wichtig und kostbar. Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit in Hamburg und Berlin informiert werden möchten, können Sie sich gerne hier für meinen Newsletter anmelden.
Herzliche Grüße
Katharina Beck