Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen?
Insbesondere so lange der Faschist Höcke und andere menschenfeindliche Personen Mitglieder in der AfD sind.
Sehr geehrte Frau R.
vielen Dank für Ihre Frage. Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD in all ihren Teilen stetig radikalisiert und hat sich zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt. Wenn es noch eines Beweises bedurfte, musste man sich nur die Reden auf dem Europarteitag in Magdeburg anschauen. Durchgesetzt haben sich am Ende gerade die Kandidat*innen, die besonders radikal nationalistische und völkische Töne angeschlagen haben. Viele der Reden waren durchzogen mit rechtsextremen Verschwörungsnarrativen, wie das vom „großen Austausch“, und antisemitischen Codes. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang hat hierzu klar Stellung genommen. Seinen Einschätzungen und Einordnungen kommt hohes Gewicht zu. Ich begrüße es, dass der Verfassungsschutz die Gefahr von Rechts mittlerweile mehr als früher ernst nimmt. Die AfD will offen ein Europa ohne die EU und eine autoritäre Wende in Deutschland. Sie steht für einen völkischen Nationalismus und ist am Ende im Kern eine rechtsextreme Partei, sie ist die größte Gefahr für unsere Demokratie in dieser Zeit.
Es gibt zahlreiche Personen aus dem AfD Spektrum, die sich in der Nähe zu Gewalttäter*innen oder solchen, die dies werden wollen, bewegen. In zahlreichen Aussagen und Handlungen von Personen aus dem Bereich der AfD wird zudem immer wieder eine Haltung deutlich, die die Menschenwürde anderer, vor allem von Minderheiten, klar negiert. Deshalb beobachtet der Verfassungsschutz in diesem Bereich zu Recht. Das wurde in den vergangenen Wochen noch einmal mehr als deutlich.
Die Wahlerfolge der AfD in Sonneberg und Raguhn-Jeßnitz und die derzeitigen hohen Umfragewerte der AfD zeigen leider, dass die Partei mittlerweile in ganz Deutschland ein hohes Wähler*innen-Potential hat. Dem müssen sich alle demokratischen Parteien und die engagierte Zivilgesellschaft entschlossen und solidarisch entgegenstellen.
Es gibt gewichtige Argumente dafür, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Aber es gibt auch gewichtige Gründe, die momentan gegen ein Verbotsverfahren sprechen. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Seien sie versichert, dass wir als bündnisgrüne Bundestagsfraktion die Entwicklungen sehr genau beobachten. Für uns ist klar, dass die AfD als reale Gefahr für unsere Demokratie, als reale Gefahr für die Menschen, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind, und als reale Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Europa politisch und gesellschaftlich sowie mit allen geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen ist. Das setzt voraus, dass alle demokratischen Kräfte an einem Strang ziehen. Denn hierbei geht es nicht um eine Auseinandersetzung im politischen Tagesgeschäft. Hier geht um dem den demokratischen Grundkonsens.
Für mich ist daher klar, dass es - auf allen politischen Ebenen – keine Zusammenarbeit mit der AfD geben darf. Das bedeutet, dass keine gemeinsamen Anträge gestellt werden und Anträgen der AfD nicht zugestimmt wird. Außerdem darf es keine „Normalisierung“ der AfD geben. Das bedeutet, dass keine demokratische Partei ihre Inhalte und ihrer Sprache übernehmen darf.
Wir werden die Debatte und die Entwicklung der AfD weiter aufmerksam beobachten und daraus unsere Schlüsse für das weitere Vorgehen ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kassem Taher Saleh MdB