Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder gewährleistet bleibt?
Aktuell erhalten auch volljährige behinderte Kinder Kindergeld, das dem Einkommen der Eltern zugeordnet und an die Eltern ausgezahlt wird. Falls - wie geplant - auch volljährige Kinder mit Behinderung eine Direktzahlung erhalten, würde diese auf Grundsicherungsleistungen angerechnet, die ein behindertes, erwachsenes, dauerhaft voll erwerbsgemindertes und bedürftiges Kind erhält. Während volljährige Kinder ohne Behinderung meist für sich selbst sorgen können, haben Eltern von behinderten Kindern auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus einen hohen Aufwand an Unterstützung und zudem hohe finanzielle Aufwendungen für ihre Kinder z.B. für nicht erstattungsfähige Medikamente, Zahnersatz, Brillen und bestimmte Therapien. Bei einer Direktzahlung würden das Kindergeld sowie die Übertragbarkeit des Behinderten-Pauschbetrages und die Geltendmachung weiterer außergewöhnlicher Belastungen wegfallen und Eltern von volljährigen behinderten Kindern wären künftig wesentlich schlechter gestellt.
Sehr geehrte Frau N.
vielen Dank für Ihre Frage. Das ist in der Tat eine wichtige Schnittstelle, auf die uns zuständigen Verbände aufmerksam gemacht haben. Tatsächlich ist dieser Regelungsbedarf im aktuell vorliegenden Referentenentwurf nicht abgedeckt. Aber wir sind im engen Kontakt mit den betroffenen Verbänden und dem Ministerium und haben diesen Ausnahmeregelungsbedarf auf dem Schirm. Wir werden prüfen, was wir im parlamentarischen Verfahren für die betroffene Gruppe erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Kassem Taher Saleh MdB