Sollte Ihrer Meinung nach die zulässige Geschwindigkeit auf Außerortsstraßen ohne Radwege auf 70 km/h beschränkt werden?
Sehr geehrter Herr Taher Saleh,
der Anteil kurzer Strecken im Auto ist im ländlichen Raum ungleich höher als in Städten. Mangelnde Sicherheit und ein Gefühl latenter Gefährdung hält viele Menschen davon ab, selbst auf kurzen Wegen von einem Ort zum anderen das Rad zu nutzen. Dabei liegt auch hier ein großes ungenutztes Potential.
Mit der kommenden Bundestagswahl entscheidet sich unter anderem, wie die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik in Deutschland gestellt werden. Der ADFC Sachsen e.V. mit seinen inzwischen über 8200 Mitgliedern fragt sich, welche Rolle dabei das Fahrrad spielen wird und hat deshalb einige Fragen an Sie als Direktkandidat der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit dafür nehmen,
Anna Sarodnik
www.adfc-sachsen.de
Sehr geehrte Frau Sarodnik,
Landstraßen stellen die gefährlichsten Straßen mit dem höchsten Unfallaufkommen dar, in dem die meisten Todesfälle zu verzeichnen sind. Gründe hierfür sind meist unkontrolliertes gefährdendes Fahren sowie unverhältnismäßiges Rasen. Daher gilt es auch hier die Straßenverkehrsordnung mit Blick auf Verkehrssicherheit und Klimaschutz zu reformieren. Eine Höchstbegrenzung von 80 auf zweispurigen Landstraßen ist aus unserer Sicht der richtige Ansatz.
Mit freundlichen Grüßen,
Kassem Taher Saleh