Portrait von Karsten Sell
Karsten Sell
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karsten Sell zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jörg U. •

Frage an Karsten Sell von Jörg U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Sell,

an einem Wahlkampfstand der Grünen wurde mir erzählt, dass die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung dem CDU-Baustadtrat zufallen. Ist das richtig? Ist die Strategie der CDU damit zweischneidig - auf der einen Seite braucht Ihr Stadtrat das Geld für seine Bauarbeiten und auf der anderen Seite behaupten Sie gegen die Parkraumbewirtschaftung zu sein?

Bis haben Sie Zeit noch Unterschriften zu sammeln? Wann ungefähr wird die Öffentlichkeit über das Ergebnis/Zustandekommen informiert? Warum soll das dann über 100.000EUR kosten - lohnt dieser finanzielle Aufwand?

MfG
Jörg Ude

Portrait von Karsten Sell
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ude,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider bin ich jetzt erst wieder zeitlich in der Lage Ihnen diese Frage zu beantworten.
Der CDU-Baustadtrat muss aufgrund seiner Tätigkeit die Einnahmen im Bezirkshaushalt verbuchen. Er bekommt von der Senatsverwaltung am Anfang jedes Haushaltsjahres eine Einnahmenvorgabe in seinen Haushalt gestellt. Diese Vorgabe hat er dann zu erbringen.

Zu Ihren weiteren Fragen: Wir haben zur Zeit ca. 6850 Unterschriften zusammen und können noch bis 05.12.2006 sammeln.
Das werden wir auch weiter tun, bis wir sicher sind das Bürgerbegehren ins Ziel gebracht zu haben, denn es war ja schließlich kein Wahlkampfthema von mir, sondern das Anliegen der Anwohner, Gemeinden und Gewerbetreibenden!

Die Kostenfrage wurde unter anderen in der schriftlichen Anfrage 944/2 beantwortet. Sie lautet:

Bezirksverordnetenversammlung
Schriftliche Anfragen
Schriftliche Anfrage Nr. 944/2 des Bezirksverordneten Wagner, Stefan, Fraktion B´90/Die Grünen vom
13.07.2006 fällig am 13.08.2006

Bürgerbegehren in Aktion: erst eins, dann zwei, dann drei

Ich frage das Bezirksamt:

1. Was für Bürgerbegehren wurden dem Bezirksamt bisher von wem angezeigt und in welcher Phase befinden sich diese?

2. Wie viele Unterschriften müssen insgesamt und bis wann erreicht werden; wie viel Zeit benötigt das Bezirksamt für die Überprüfung dieser Unterschriften?

3. Wie viele gültige Unterschriften hat das Bezirksamt bisher von den Initiatoren der Bürgerbegehren zur Überprüfung schon erhalten?

4. Falls eines der Bürgerbegehren z. B. im August 2006 zustande käme, wie geht es dann unter Beachtung welcher zeitlichen Vorgaben und Bedingungen (vgl. § 46 (5) BezVG) weiter?

5. Wie und wann werden die Einwohner/innen des Bezirks über die Inhalte und möglichen Folgen eines Bürgerentscheids objektiv durch wen unterrichtet? Ab wann könnte es zur Durchführung des Bürgerentscheids kommen (Abstimmungstag)?

6. Mit welchem finanziellen, personellen und logistischen Aufwand ist für das Bezirksamt die Begleitung und Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids verbunden (ausführliche bzw. exakte Darstellung erbeten)?
6 a. Welche direkten Ausgaben z. B. für Porto, Drucke, Erfrischungsgelder für die Wahlvorstände etc. fallen an?
6 b. Welche Kosten im Sinne der KLR entstehen für das benötigte Personal bzw. die gebundene Arbeitszeit? Wie wird das gebucht?

7. Welche Vorkehrungen haben das Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber und der Senat von Berlin getroffen, damit die Bezirke diese bürgernahen und wichtigen Dienstleistungen im Bereich der demokratischen Partizipation ihrer Einwohner/innen überhaupt erbringen können?
Antwort des Bezirksstadtrats für Bürgerdienste, Wohnen und Personal

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Schriftliche Anfrage wie folgt:

Zu 1.
Derzeit gibt es im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf drei Bürgerbegehren, zwei davon befassen sich mit der Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung, ein weiteres mit der Bebauung des ehemaligen Güterbahnhofs Halensee. Wie zuletzt im Ausschuss für Bürgerdienste, Wohnen und Personal berichtet, laufen derzeit in allen drei Fällen die Fristen, in denen das Unterschriftenquorum zur Einleitung eines Bürgerbegehrens erbracht werden muss.

Zu 2.
Jedes Bürgerbegehren muss von 6. 990 zur BVV in unserem Bezirk wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben werden, um die nächste Phase Richtung Bürgerentscheid zu erreichen. Am 31.03.2006 waren 240.355 deutsche und ausländische Unionsbürger melderechtlich registriert, darunter 18.158 ausländische EU-Bürger sowie 3.968 Personen zwischen 16 und 18 Jahren. Zur Prüfung der Unterschriften sind pro Bürgerbegehren ca. 350 Arbeitsstunden erforderlich, was eine Beschäftigung an insgesamt zwölf Werktagen für vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet.

Zu 3.
Keine.

Zu 4.
Das Zustandekommen des Bürgerbegehrens wird durch das BA festgestellt. Spätestens vier Monate nach der Entscheidung ist der Bürgerentscheid durchzuführen, wenn die BVV das inhaltliche Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer Form, die von den Antragstellern gebilligt wird, übernimmt.

Zu 5.
Kommt es zum Bürgerentscheid, erfolgt die Information der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger durch das Bezirksamt. Schriftlich sind dann jedem Haushalt, in dem Abstimmungsberechtigte wohnen, in Form einer amtlichen Mitteilung die unterschiedlichen Argumente der Initiatoren und der BVV in gleichem Umfang darzulegen. Auf weitere Informationsmöglichkeiten ist ggf. hinzuweisen. Ferner sind jeder abstimmungsberechtigten Person der Termin des Bürgerentscheids, der Ort der Stimmabgabe sowie die Modalitäten zur Briefabstimmung ebenfalls schriftlich bekannt zu machen. Der Bürgerentscheid (vgl. 4.) ist spätestens vier Monate nach der Feststellung seines Zustandekommens durchzuführen. Dafür ist ein Sonn- oder Feiertag festzusetzen.

Zu 6.
Der Aufwand entspricht mit Einschränkungen dem einer normalen Wahl. Dabei kann die Zahl der Abstimmungslokale etwa auf die Hälfte und auch die Zahl der dort eingesetzten Abstimmungshelfer etwas geringer angesetzt werden. In den Abstimmungsvorständen stimmberechtigte Abstimmungshelfer können nur deutsche Mitbürgerinnen und Mitbürger werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 16 bis noch nicht 18-Jährige sowie EU-Bürger dürfen als nicht stimmberechtigte Hilfskräfte im Abstimmungsvorstand eingesetzt werden.

Zu 6a.
Vergleichbar dürften die Kosten der Europa-Wahl sein: Dabei fielen 16.254,06 Euro an Portokosten (ohne Wahlbenachrichtigungen und Rückläufer der Briefwahl) an. Für die Abstimmungsbenachrichtigungen einschließlich der inhaltlichen Information dürften ca. 50.000 Euro aufzuwenden sein. Die sogenannten Erfrischungsgelder für die ehrenamtlich tätigen Abstimmungshelferinnen und -helfer haben sich bei der Europa-Wahl auf 36.299,26 Euro belaufen. Insgesamt ist also mit einem Kostenfaktor von ca. 100.000 Euro zu rechnen.

Zu 6b.
Im Rahmen der Kosten-Leistungrechnung werden Personal- und Sachmitteleinsatz in der Produktgruppe 4529, Produktbereich: Bürgerservice 104 erfasst. Drei Produkte: Bürgerentscheid (79378), Bürgerbegehren und Einwohneranträge (60678) sowie Bürgerentscheid Briefabstimmung (79377) sind dabei zu bebuchen. Damit wird unser Bezirk in seiner Leistungserbringung vergleichbar mit den Bezirken, die in diesem Jahr ebenfalls Bürgerbegehren bearbeiten, so dass auch eine Medianbildung zur Fixierung einer in die Globalsumme des übernächsten Jahres einfließenden Finanzanteils ermittelt werden kann.

Zu 7.
Bisher ist von Seiten des Senats bzw. des Abgeordnetenhauses eine Kostenübernahme für 2006 nicht zugesagt. Wir werden allerdings alle Kraft dafür aufwenden, zum Jahresende eine zusätzliche, dem tatsächlichen Mittelabfluss entsprechende Summe als Basiskorrektur vom Senat zugebilligt zu bekommen, um diese Mittel nicht anderen Leistungsfeldern des Bezirksamtes entziehen zu müssen.

Ich hoffe das Sie jetzt etwas mehr Wissen und uns dabei unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Sell