Frage an Karsten Möring von Franz W. bezüglich Senioren
Viele Rentner Verarmen durch die Steuerabgaben die sie bei Verrentung abgeben müssen. Was tuen Sie damit Beamte auch wie normale Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen um diese dann zu Entlasten?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Für die CDU steht eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge.
Derzeit sind in Deutschland rund drei Prozent der Menschen über 65 Jahre auf staatliche Hilfe angewiesen und beziehen Grundsicherung im Alter - Altersarmut ist also kein Massenphänomen. Die beste Versicherung gegen Altersarmut ist eine gute und durchgehende Erwerbstätigkeit. Wer lange in die Rentenversicherung eingezahlt ist, muss sich keine Sorgen um Altersarmut machen. Derzeit haben wir einen Rekord bei den Beschäftigten und einen Tiefstand bei den Arbeitslosen. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Wir wollen zielgerichtet den Menschen helfen, die zukünftig ein höheres Risiko haben könnten, im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Beispielsweise wollen wir eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Dabei sollen sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten Vorsorgearten wählen können.
Wir wollen unser Altersvorsorgesystem mit seinen drei Säulen unter Einbeziehung der Grundsicherung im Alter zukunftsfest aufstellen. Dazu werden wir in der nächsten Legislaturperiode eine überparteiliche Rentenkommission mit Vertretern aus Gesellschaft, Wissenschaft und den Sozialpartnern einsetzen. Und wir wollen eine gerechte nachgelagerte Besteuerung von Renteneinkünften sicherstellen. Wir orientieren uns an dem Grundsatz: Renteneinkünfte, die auf voll besteuerten Rentenbeiträgen beruhen, sind steuerfrei. Damit vermeiden wir, dass Rentenbestandteile zweimal mit Einkommensteuer belegt werden. Die steuerliche Erfassung von Renten wurde zwar mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 grundlegend geändert. Damit wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das mit Urteil vom 6. März 2002 die vorherige gesetzliche Regelung der Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese Rechtsänderung betrifft aber nicht ungeförderte Privatrenten.
Wir behalten die Entwicklung genauestens im Blick und prüfen regelmäßig den politischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Angesichts der von Ihnen angesprochenen komplexen Materie schlage ich vor, mir über das Kontaktformular meiner Homepage www.karsten-moering.de Ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Falls Sie Interesse haben und in meinem Wahlkreis Köln I wohnen biete ich an, im Rahmen meiner Sprechstunde im Köln-Porzer Büro die Thematik zu vertiefen. Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring
Mitglied des Deutschen Bundestages